Neue Broschüre für behinderte Frauen und Mädchen erschienen:
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW teilen mit:
Das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW hat eine Broschüre mit dem Titel "Sichtwechsel - Lebensthemen und Chancen von Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Nordrhein-Westfalen" publiziert. Ziel ist es, Mädchen und Frauen zu ermutigen und sie in ihrer selbstbestimmten Lebensführung zu unterstützen.
Als Expertinnen in eigener Sache setzen sich die Netzwerkerinnen für behinderte Frauen und Mädchen ein. Sie melden sich fachlich fundiert, immer eng orientiert an den Bedürfnissen von Mädchen und Frauen mit Behinderung und vor allem nachdrücklich zu Wort. Eine starke Lobby für rund eine Million Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen.
Die Broschüre zeigt die Vielfalt der Handlungsfelder, in denen Mädchen und Frauen mit Behinderungen agieren und liefert einen lebendigen Einblick in die Arbeit der Netzwerkerinnen. Die Bandbreite reicht von Themen wie Ausbildung und Beruf, Gesundheit, Leben mit einer Hörbehinderung bis hin zu Sexualität und Partnerschaft. Ergänzt werden die Handlungsfelder durch hilfreiche Tipps und Links.
Die Macherinnen der Broschüre möchten damit einen Beitrag leisten, den öffentlichen Blick - neben der notwendigen Wahrnehmung der besonderen Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderung - auch auf die enormen Potenziale und Ressourcen der Betroffenen zu richten. „Wer für die Organisation des Alltäglichen mit aller Kraft gegen so viele Barrieren ankämpfen muss, entwickelt mit der Zeit besondere Kompetenzen und Fähigkeiten. Wollen Frauen mit Behinderung ihr Leben gut bewältigen, werden sie mitunter zu wahren Meisterinnen im Umgang mit Einschränkungen und Hindernissen, weil sie gelernt haben, zu kämpfen und dort weiter zu machen, wo andere längst aufgeben würden“, so die Netzwerk-Sprecherin Gertrud Servos.
Das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW ist seit 15 Jahren in der gesellschaftlichen und politischen öffentlichkeit für die Selbstbestimmung und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Frauen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen aktiv und tritt für die Umsetzung von demokratischen Rechten ein. Es wird vom Frauenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und arbeitet in Trägerschaft der LAG SELBSTHILFE NRW.
Die Broschüre steht hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung
Die Druckfassung der Broschüre kann bestellt werden beim:
NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW
Neubrückenstrasse 12-14
48143 Münster
Tel.: 02 51 - 51 91 38 oder unter info@netzwerk-nrw.de
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Zeitschrift als Word Datei auf CD im Netzwerkbüro erhältlich.
Tour de NRW 2010
Unter diesem Motto bereisen die Mitarbeiterinnen des Netzwerks und NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW verschiedene Städte in Nordrhein – Westfalen, um über die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung aufzuklären.
Um gemeinsame Kräfte zu bündeln und Ressourcen zu nutzen, greifen wir behinderten- und frauenspezifische Ansätze in den Kommunen auf und bieten unsere Zusammenarbeit an. Nur eine vernetzte Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen ist nachhaltig Erfolg versprechend.
Studien belegen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung als gesellschaftlich tabuisierte Randgruppe mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind, die sich auf viele Lebensbereiche auswirken, wie z. B. auf die soziale, berufliche und gesundheitliche Situation, als auch auf die Situation als Partnerin oder Mutter.
Das Netzwerk und NetzwerkBüro sieht es als seine Aufgabe, zu einer Verbesserung der Lebensqualität von Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (900.000 in NRW) beizutragen.
Um dies zu erreichen ist es sowohl wichtig betroffenen Frauen ein Forum zu geben, in dem sie über ihre Situation sprechen und sich austauschen können; zum anderen ist es entscheidend die Öffentlichkeit über die Belange und Probleme, aber auch über die Fähigkeiten und Vielfältigkeiten von Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung aufzuklären.
Mit der Tour de NRW wollen wir beiden Notwendigkeiten gerecht werden und sowohl betroffenen Frauen als auch interessierten und engagierten Frauen und Männern die Möglichkeit geben sich zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen. Zu allen Veranstaltungen laden wir herzlich ein
Weitere Informationen stehen hier als Word Dokument zum Download zur Verfügung
Vorankündigung
MOBILE e.V. verwirklicht in 2010 eine Fortbildung im Auftrag des Ministeriums für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW unter dem Titel: „ Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort – eine Schulung von Lotsen für Menschen mit Behinderung „ Die Schulung ist für Personen gedacht, die überlegen, sich in Selbsthilfevereinen oder Ehrenamt für behinderte Menschen zu engagieren oder bereits „Aktive“, die vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten.
MOBILE e.V. wird die Schulung im Raum Dortmund für die Region Westfalen als Pilotprojekt mit IMPULSE GmbH koordinieren und umsetzen.
Ziel der Schulung ist es Mitgliedern aus Selbsthilfevereinen eine Grundlagenausbildung zu den Themenbereichen „Beratungskompetenz“ – „Rechtskompetenz“ – „Vernetzung“ zu ermöglichen.
Die Ausbildung wird voraussichtlich von April bis November 2010 in der Region Dortmund durchgeführt. Geplant sind 2 Wochenendveranstaltungen zu Beginn und Ende - und 5 weitere Fortbildungstage.
Zugangskriterium ist die Einbindung des(r) Teilnehmers(in) in eine Selbsthilfegruppe oder ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Behinderung oder chronische Erkrankung.
Für die Bereitschaft der Teilnehmenden, im Rahmen der Selbsthilfe oder Ehrenamt, Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihrer behinderungsbedingten Anliegen und Forderungen zu beraten und zu begleiten, übernimmt das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW die gesamten Schulungskosten inkl. Verpflegungs- und Fahrtkosten.
Die Teilnehmenden erhalten im Rahmen der Ausbildung Unterstützung dabei, die neuen Fähigkeiten und Kenntnisse direkt in ihrer lokalen Region umzusetzen.
Ansprechpartner:
Frau Rischer / Herr Mangold
MOBILE e.V. – Roseggerstr. 36 – 44137 Dortmund
christiane.rischer@mobile-dortmund.de
holger.mangold@mobile-dortmund.de
Tel.: 0231 – 9128-375
Fax:0231 – 9128-377
Girls'Day
Mädchen ab der Klasse 5 suchen sich auf www.girls-day.de ihren Girls’Day-Platz für den 22. April 2010 aus und melden sich dafür an.
Der bundesweite Girls'Day – Mädchen-Zukunftstag ermöglicht Schülerinnen ab der Klasse 5 wertvolle Einblicke in Technik, IT, Naturwissenschaften und Handwerk. Girls'Day-Teilnehmerinnen bewerten das Image technisch-naturwissenschaftlicher Berufe zunehmend positiv. Sie sehen diese Berufe heute häufiger als abwechslungsreich an als noch vor fünf Jahren, das bestätigt eine Langzeitstudie zum Aktionstag. Seit Einführung des Girls’Day entwickeln sich die Zahlen der Ausbildungs- und Studienanfängerinnen in technischen Bereichen positiv. Mit über 21.000 Studienanfängerinnen in den Ingenieurwissenschaften begannen zuletzt so viele Frauen wie noch nie ein Technikstudium. In 10 Prozent der beteiligten Unternehmen sind ehemalige Girls'Day-Teilnehmerinnen in technischen Berufen tätig.
Die Bundesweite Koordinierungsstelle des Girls'Day – Mädchen-Zukunftstags wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag ist ein Projekt des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. und eine Gemeinschaftsaktion des BMBF und des BMFSFJ, der Initiative D21, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie.
Weitere Informationen unter www.girls-day.de
Frauen- und Geschlechterpolitik wieder in den Mainstream rücken
Die Stellungnahme als pdf-Dokument zum Download
Von Fitness bis WenDo
bietet fortlaufende Kurse, Ferienwochen und
Kompaktseminare für Frauen und Mädchen aus den Bereichen Gesundheit, Tanz, Persönlichkeitsstärkung u.v.a. an.
Kursprogramm und weitere Informationen unter: www.bellzett.de
Die Lobby für Mädchen - Mädchenhaus Köln hat zur aktuellen Debatte zum sexuellen Missbrauch einen offenen Brief verfasst, in dem sie unter anderem fest stellt:
· dass sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Familien und Institutionen als Machtmissbrauch zu definieren ist
· dass ein eklatanter Mangel an Beratungsangeboten für Mädchen und Jungen besteht, die aktuell Hilfe als Opfer erlebter sexueller Gewalt suchen
· bevorzugt temporäre und plakative Präventionsprojekte gefördert werden, die unter dem Motto "stärken" die Mädchen und Jungen selbst in die Pflicht für ihre Sicherheit nehmen
· eine fundierte und langfristig in den Institutionen implementierte Präventionsarbeit nötig ist
Kontakt: www.lobby-fuer-maedchen.de
Der Brief steht hier als Word Dokument zum Download zur Verfügung
Am 24. 02. 2010 fand in Düsseldorf eine Anhörung statt von Sachverständigen durch den Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW hat dazu Stellungnahmen u.a. zu einer diskriminierungsfreien Gesundheitsversorgung abgegeben.
Die Stellungnahmen stehen hier als Word-Dokument zum Download zur Verfügung
Nicht nur Klöster und Internate, sondern auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen sich verstärkt dem Thema "sexueller Missbrauch" stellen, verlangt die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL. "Wir fordern alle Institutionen der Behindertenhilfe auf, die Tradition des Wegschauens und Vertuschens zu beenden und stattdessen sexuellen Missbrauch in ihren Einrichtungen ohne Tabus aufzudecken und zu bekämpfen," sagte Geschäftsführerin Sigrid Arnade gegenüber kobinet.
Es sei hinlänglich bekannt, dass behinderte Menschen noch häufiger Opfer sexueller übergriffe werden als nichtbehinderte Frauen und Männer: In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom April 2007 heißt es laut Arnade, dass das Risiko von Frauen mit Behinderungen, Opfer sexueller Gewalt zu werden, dreimal so hoch ist wie von Frauen ohne Behinderungen. Strukturelle Bedingungen in Institutionen begünstigen oftmals die Gewalt. So berichteten zwei österreichische Studien zur sexuellen Gewalt in Einrichtungen, dass 64 Prozent der befragten Frauen mit Behinderungen und 50 Prozent der befragten Männer mit Behinderungen bereits sexuelle Gewalt erlebt haben. Deshalb seien auch behinderte Menschen über ihre Organisationen in die geplanten runden Tische zu diesem Themenkomplex einzubeziehen.
Es ist nach Arnades Angaben davon auszugehen, dass sexuelle Gewalt in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe vorkommen kann, seien es Wohnheime, Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerke. “Allen behinderten Menschen in solchen Institutionen müssen Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse angeboten werden, um sie darin zu bestärken, nein zu sagen und sich zu wehren," fordert Arnade. Außerdem müssten sie Zugang zu externen Beratungsstellen haben. Des Weiteren sei jeder und jedem MitarbeiterIn deutlich zu machen, dass sexueller Missbrauch nicht geduldet werde. Jeder Verdacht sei zur Anzeige zu bringen. Zur Aufarbeitung der vergangenen und gegenwärtigen Missbrauchsfällte warnt Arnade: "Mit der Aufdeckung der Taten darf nicht gewartet werden, bis sie verjährt sind. Mit der Aufklärung muss jetzt begonnen werden, und zwar sofort!"
Kontakt: Dr. Sigrid Arnade
Tel.: 030/4057 1412
mail: sarnade@isl-ev.de
Flyer zum Anti-Gewalt-Projekt in leichter Sprache als PDF-Dokument zum Download
Jahresgruppe für Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben
Dezember 2009 bis 2010
Veranstalterin: Weibernetz e.V. - Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung
Weitere Informationen stehen hier als Word Dokument zum Download zur Verfügung
"FREI LEBEN - OHNE GEWALT" muss für ALLE Frauen gelten! Schutz vor Gewalt darf nicht von der Konjunktur abhängig sein
Zum 25.11.09 erklärt das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW und Kooperationspartnerinnen anderer bundes- und landesweiter sowie kommunaler Frauenprojekte:
Etwa 40.000 Frauen und Kinder suchen jährlich Schutz im Frauenhaus.
Frauenhäuser sind als Zufluchtsorte für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, wichtige, mitunter sogar lebensrettende Einrichtungen. Ihre finanzielle Situation ist aber in vielen Ländern und Kommunen mehr als prekär. Die vorausgesagten Einbußen der Kommunen unter anderem verstärkt durch die verfehlte Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition bedrohen die Finanzierung der Frauenhilfestrukturen enorm. Wo schnelle Hilfe angesagt ist, erleben die Frauen teilweise bereits heute massive Zugangsbarrieren - das gilt vor allem für Frauen/Mädchen mit Behinderung und Migrantinnen.
Das liegt weniger an der Bereitschaft von Beratungsstellen barrierefreie Angebote vorzuhalten als an mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten.
Häusliche Gewalt bedeutet auch eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls. Umso unbegreiflicher ist die Hängepartie der Politik, für eine zuverlässige Finanzierung dieser Schutz- und Hilfeeinrichtungen zu sorgen. Zwar ist die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer zu begrüßen, doch ohne genügend Schutzräume und Ansprechpartnerinnen für die Betroffenen vor Ort bleibt sie reine Symbolpolitik.
Wir Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung fordern, dass Bund und Länder sich auf eine bundesweite qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und barrierefreie Versorgung mit Frauenhausplätzen einigen. Deshalb fordern wir, die Bereitstellung von Frauenhäusern endlich als staatliche Pflichtaufgabe festzuschreiben.
Die jetzige Situation ist auch angesichts des Verfassungsauftrages, in ganz Deutschland einheitliche Lebensverhältnisse zu wahren, mehr als fragwürdig.
Die körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine der obersten Aufgaben des Staates, dazu gehört auch der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt.
Denn noch immer ist es traurige Realität, dass häusliche Gewalt eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen darstellt.Zur Prävention sexualisierter Gewalt halten wir darüber hinaus die Entwicklung und Anwendung von geschlechtergerechten Konzepten zur Sexualaufklärung für behinderte Mädchen und Jungen für unabdingbar.
Für ihr jahrzehntelanges, herausragendes soziales Engagement wurde Frau Servos mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Im Beisein der Familie bekam Frau Servos die Auszeichnung vom Landrat Dieter Patt in der Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt in Neuss überreicht.
"Gertrud Servos war und ist stets bereit sich für andere einzusetzen - als Psychologin und Psychotherapeutin ebenso wie als engagierte Bürgerin und kompetente Kommunalpolitikerin (...)", so Dieter Patt.
1995 gründete Gertrud Servos zusammen mit anderen Frauen das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung NRW, wo sie als Sprecherin bis heute das gesamte Netzwerk vertritt und sich aktiv und mit viel Kraft- und Zeitaufwand für entsprechende Interessen und Belange auf verschiedensten Ebenen einsetzt. Schwerpunktmäßig leitet sie den Arbeitskreis Gesundheit und vertritt das Netzwerk in zahlreichen politischen Gremien.
Bereits 1969 engagierte Gertrud Servos sich in der integ - Jugend des Sozialverband Deutschland. Außerdem beteiligte sie sich am Aufbau integrativer Freizeitangebote für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche und brachte sich bis 1995 auch auf Landesebene in die integ- Organisation ein. Des Weiteren engagierte sie sich ab 1980 im Ortsverband Neuss, dessen langjährige Vorsitzende sie war. 1970 trat sie in die SPD ein und engagierte sich in den verschiedenen Gliederungen. Seit nahezu 25 Jahren bringt sie sich als sachkundige Bürgerin in verschiedenen Ausschüssen des Rates der Stadt Neuss ein. Seit 1991 ist sie darüber hinaus auch bei der AWO aktiv.
Wir Frauen vom Netzwerk und NetzwerkBüro sind stolz auf Dich und gratulieren herzlich zu der verdienten Auszeichnung. Danke, liebe Gertrud, für Deinen unermüdlichen Einsatz für die Teilhabe von Frauen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Stellungnahme der Gruppe "Chicco - We are one"

Die Gruppe People First aus Dortmund "Chicco - We are one" fordert die Verwendung des Begriffs "Verständliche Sprache"e; statt "Leichte Sprache" bei der übersetzung von Texten für Menschen mit anderen Lernmöglichkeiten. Den Begriff "Leichte Sprache" oder auch "Einfache Sprache" finden sie nicht gut, denn sie sehen dies als eine Form der Diskriminierung an.
Hier erfahren Sie mehr über Chicco - We are one:
http://www.chicco-people.de

Mit dem Projekt LAUTERSTARKEFRAUEN möchte die BAG SELBSTHILFE e.V. mit ihrem Arbeitskreis Frauen mit Behinderung und chronischer Erkrankung einen Beitrag leisten zur Enttabuisierung des Themas Gewalt gegen Frauen mit Behinderung. Das Projekt wird durchgeführt in Kooperation mit der LAG SELBSTHILFE NRW und dem NETZWERKBÜRO Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW.
Download als PDF-Dokument: Programm
Gewalt stellt eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen dar. Das Thema Gewalt gegen Frauen findet inzwischen mehr und mehr gesellschaftliche Beachtung. Dagegen wurde lange tabuisiert, dass auch Frauen mit Behinderung von Gewalt betroffen sind
Der Artikel, erschienen in der SELBSTHILFE 2 / 2008 (Zeitschrift der BAG Selbsthilfe e.V.), steht hier als Bilddatei und hier als Worddokument hier zur Verfügung.
(Kassel) Anlässlich des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. die Bundesregierung auf, nun zügig einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu erstellen.
"Wir freuen uns, dass Deutschland die Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert hat und dass Frauen mit Behinderungen in der Konvention berücksichtigt wurden" erklärt Brigitte Faber vom Weibernetz. "Jetzt dürfen wir schon einen Moment innehalten und uns gebührend über den Erfolg freuen, aber dann müssen auch Taten folgen!" fordert Brigitte Faber.
Die UN-Behindertenrechtskonvention besteht aus 50 Artikeln, die nahezu alle Lebensbereiche von Frauen und Männern mit Behinderung berührt. Mit der Ratifizierung erkennen die Staaten die in ihr verankerten Menschenrechte von Frauen und Männern mit Behinderungen an und verpflichten sich, diese in geeigneter Weise umzusetzen. Mit Deutschland wurde die Konvention bislang von 50 Ländern ratifiziert.
Die Rechte von Frauen mit Behinderungen sind in Artikel 6 verankert. In diesem anerkennen die Vertragsstaaten, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind und die Staaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, dass sie alle Menschenrechte gleichberechtigt genießen können. Darüber hinaus sind die Rechte von Frauen in themenbezogenen Artikeln z.B. zu "Bewusstseinsbildung", "Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch", "Gesundheit" sowie "Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz" verankert.
"Die Frauenrechte sind in der Konvention hart erkämpft worden" erinnert sich Brigitte Faber, die an mehreren Sitzungen zur Erarbeitung der Konvention in New York teilnehmen konnte. "Nun müssen die rechtlichen Grundlagen in Deutschland dahingehend zunächst überprüft und dann so verändert werden, dass Frauen mit Behinderungen ihre vollen Menschenrechte auch genießen können".
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. sieht nach In-Kraft-Treten der Konvention an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. "Neben dem Schaffen barrierefreier Hilfsangebote nach erlebter Gewalt sehen wir unter anderem die Notwendigkeit der Schaffung eines Assistenzsicherungsgesetzes zur bedarfsdeckenden und vermögensunabhängigen Assistenz, die Elternassistenz und persönliche Assistenz umfasst sowie ein Gender-Budgeting bei der Vergabe von Geldern im Bereich der Behindertenpolitik" so Brigitte Faber abschließend.
Kontakt:
Martina Puschke
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86
e-mail: Martina.Puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de
Weitere Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention als PDF-Dokument zum Download
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "mittendrin" stellt der Expertinnenrat aktuelle Forschungsergebnisse und Best - Practice Beispiele rund um das Thema "Lebensalltag und Identitätsarbeit, Berufsorientierung / Berufsvorbereitung - Arbeitsmarktintegration - Berufliche (Weiter-) Bildung - Aufstiegsqualifizierung - Ansätze zur Förderung der Chancengleichheit" vor.
Die Zeitschrift "mittendrin" ist erhältlich beim Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW, Neubrückenstr. 12-14, 48143 Münster Tel. 0251 / 51 91 38. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Zeitschrift als Word Datei auf CD im Netzwerkbüro erhältlich.
Download als PDF-Dokument: Zeitschrift "mittendrin"
Die Beratungsstelle Beratung und Therapie für Frauen hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Frauen mit Behinderungen und der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen der Stadt Münster eine Fragebogenaktion zur Barrierefreiheit psychotherapeutischer Praxen in Münster durchgeführt. Der Fragebogen enthielt insbesondere Fragen zur rollstuhlgerechten Zugänglichkeit der Praxen. Eine umfassende Untersuchung, ob Barrierefreiheit für alle Personengruppen, also z.B. auch für Men-schen mit Sinnesbehinderungen, vorliegt, wurde nicht durchgeführt.
Ergebnisse der Umfrage zum Download unter:
http://komm.muenster.de/komm/pdf/barr.freie_psychotherap_praxen_19_09_03.pdf
Mensch zuerst hat ein Heft über das Persönliche Budget geschrieben. Das Heft erklärt in Leichter Sprache alles, was Sie darüber wissen müssen.
Hier können Sie das Heft herunterladen:
http://www.people1.de/pdf/PersoenlichesGeld2.pdf
Unter diesem Titel startete der Bundesverband im Mai 2007 ein neues bundesweites Projekt für behinderte Frauen und Männer.
Ziel des Projektes ist es, dass sich behinderte Menschen in ihrem Alltag, in ihrer Beziehung zu anderen Menschen oder in ihrer Freizeit als Frauen und Männer erleben und ausleben können. Durch Fachveranstaltungen und MultiplikatorInnentagungen sollen geschlechtsspezifische Bedürfnisse behinderter Männer und Frauen sichtbar gemacht und das Bewusstsein bei MitarbeiterInnen in der Arbeit mit behinderten Menschen geschärft werden. Noch immer steht nahezu ausschließlich die Behinderung bei der Begegnung, dem Umgang und in der Arbeit mit behinderten Frauen und Männern im Vordergrund. Die Geschlechtszugehörigkeit wird vielfach ausgeblendet. Durch das Projekt soll die Bedeutung dieser wichtigen Bedingung für ein glückliches und erfülltes Leben sichtbar gemacht werden. Besonders angesprochen werden sollen zum Beispiel Geschlechterrollen und Schönheitsnormen, das Körpererleben, die nur selten mögliche Wahl von Pflegepersonen bezüglich des Geschlechts sowie Wohn- und Beschäftigungssituation.
Weitere Informationen unter:
http://www.bvkm.de/0-10/maenner_frauen,index.html
Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Der Petitionsausschuss hat sich dafür eingesetzt, dass Begleitpersonen zu einer ärztlichen Begutachtung mitgenommen werden dürfen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Konkret forderte die Petentin, dass die zu untersuchende Person zur ärztlichen Untersuchung, die von einem Sozialleistungsträger veranlasst wurde, eine Person ihres Vertrauens mitnehmen darf. Fast sämtliche Behörden würden die Gegenwart einer Begleitperson verweigern. Dazu gehörten die Rentenversicherungen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Versorgungsämter, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften und die Gesundheitsämter von Städten und Kreisen. Für die Petentin handelt es sich bei einer angeordneten medizinischen Untersuchung nicht zuletzt wegen der drohenden Leistungsverweigerung um einen "massiven Eingriff" in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Die Untersuchung sei die "alles entscheidende Grundlage für den weiteren Lebensweg des Betroffenen, oft sogar ganzer Familien".
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab unter andeBerlin: (hib/MIK) Der Petitionsausschuss hat sich dafür eingesetzt, dass Begleitpersonen zu einer ärztlichen Begutachtung mitgenommen werden dürfen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig, die zugrundeliegende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. rem, dass die Hinzuziehung von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren nicht der geltenden Rechtslage widerspricht. Dies werde auch in einem Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz deutlich, nach dem ein genereller Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden unzulässig sei. Der Sachverständige könne die Untersuchung dann zwar ablehnen, jedoch nur wenn er hierfür sachliche Argumente habe. Wenn er sie aber nicht durchführen wolle, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, dürfe das Misstrauen des Untersuchenden in die Objektivität des Sachverständigen nachvollziehbar und der Sachverständige damit ausgeschlossen sein, so das Gericht.
Diese Grundsätze für ein faires Gerichtsverfahren müssen nach Ansicht des Petitionsausschusses auch bereits im Sozialverwaltungsverfahren Anwendung finden. Denn typischerweise trete der Arzt dabei weniger in der Funktion einer Vertrauensperson auf, sondern er werde seitens des Betroffenen eher in den Bereich der über den Anspruch entscheidenden Behörde gezählt.
Zum Download unter: www.bmfsfj.de
Die Landesregierung hat das Programm „Teilhabe für alle“ beschlossen. Dieses soll erhebliche Impulse für Behindertenpolitik im Lande setzen. Menschen mit Behinderung und ihr persönliches Umfeld sollen in Zukunft noch stärker in den Blick genommen werden. Das Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird in diesem Programm auf Seite 39 bedacht.
Details und Anforderung des Programms unter: www.mags.nrw.de
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW stellt auf seinen Seiten vielfältige Informationen, Adressen und Hilfen für Menschen mit Behinderung bereit. Im Broschürenregal stehen zudem Ratgeber und Infohefte zum Download bereit.
www.mags.nrw.de
Die Anliegen und Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung werden vom neuen Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW unterstützt und betont.
www.mgffi.nrw.de
Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung ist über die Homepage des Ministeriums zu erreichen.
www.lbb.nrw.de oder per E-Mail:
landesbehindertenbeauftragte@mags.nrw.de
Außerdem hat die Landesregierung eine Homepage mit dem Namen "Frauenportal NRW" ins Leben gerufen. Dort erhalten Sie vielfältige Informations- und Kommunikationsangebote rund um frauenpolitische Themen. Auf "frauennrw.de" können Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden, Foren besuchen, Broschüren online bestellen, Tipps & Tricks zur Internet-Nutzung entdecken und vieles mehr.
www.frauennrw.de
Das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung ist Mitglied im Weibernetz e. V. Das Weibernetz e. V. ist die bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen und gibt regelmäßig ihre Zeitschrift "WeiberZeit" heraus. Diese Zeitschrift ist auch in "einfacher Sprache" geschrieben.
www.weibernetz.de
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter NRW e. V. ist als Interessenvertretungsorganisation behinderter und chronisch kranker Menschen und deren Mitgliedsorganisationen die Projektträgerin des NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW. Die LAG SB NRW e. V. ist der Dachverband der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen und deren Angehörigen.
www.lag-selbsthilfe-nrw.de
(Weitere interessante Links siehe unter "Links" auf dieser Homepage)