Arbeit / Ausbildung
Expertinnenrat Arbeit und Ausbildung für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW
Der Zusammenschluss zum Expertinnenrat ist das Ergebnis von langjährigen Erfahrungen in Forschung und Lehre sowie von Projekt- und Selbsthilfearbeit zum Thema Integration und Chancengleichheit in Arbeit und Ausbildung von Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Viele Frauen und Mädchen erfahren ihre Ausbildung und berufliche Entwicklung häufig als fremdbestimmt und fühlen sich v.a. in der Auswahl des Berufes eingeschränkt und in schwierigen Arbeitsmarktsituationen in die Rente und/oder Abhängigkeit vom Partner/Eltern verdrängt und abgeschoben. Der Expertinnenrat macht es sich neben der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie Best-Practice-Beispielen zur Aufgabe, Strategien und Forderungen zu entwickeln, die nachhaltig zur strukturellen Verbesserung der Teilhabechancen behinderter/chronisch kranker Frauen und Mädchen beitragen.
Oberstes Ziel des Expertinnenrats ist die Verbesserung des Beratungsangebots und der sozialen Absicherung von beeinträchtigten Frauen und Mädchen sowie ihre Integration in den (1.) Arbeitsmarkt.
Der Expertinnenrat lädt ein, gemeinsam mit interessierten Menschen in NRW eine positive Entwicklung in diesem relevanten Thema in Gesellschaft und Politik zu bewirken.

Die Teilnehmerinnen des Expertinnenrats:
v.l.n.r. oben: A. Hellbusch G. Richter-Witzgall C. Kröger A. Knoke B. Bretländer M. Pelkmann D. Greskamp P. Stahr B. Rothenberg N. Schlenstedt
v.l.n.r. unten: G. Servos B. Unger B. Wessel
Studieren mit Behinderung
Mentoring-Programm an Hochschulen zur Förderung der Potenziale von Akademikerinnen mit Handicap
Der Hildegardis-Verein, dessen Hauptaufgabengebiet in der ideellen und finanziellen Förderung von Frauenstudien besteht, hatte im Europäischen Jahr der Gleichstellung 2007 eine Erhebung zum Studienförderbedarf von Studentinnen mit Behinderung vorgelegt. Ergebnisse dieser Studie waren u.a., dass Studentinnen mit Behinderung einerseits nur unzureichend über spezifische Fördermöglichkeiten informiert sind und diese Fördermöglichkeiten andererseits oft zu unflexibel und zu wenig durchgängig an ihren Bedürfnissen ausgerichtet sind. Auslandsstudien stellten sich für Studentinnen mit Behinderung als oft nicht finanzierbar dar. Darüber hinaus ist der Alltag von Studentinnen mit Behinderung von einem erhöhten Zeit- und Organisationsaufwand geprägt, sodass sie weniger freie Zeitkapazitäten für studienbegleitende Nebenjobs haben. Damit erhalten sie auch seltener Gelegenheit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und für das Berufsleben wichtige Kontakte zu knüpfen. Zudem vermissen viele gerade zu Beginn und zu Ende des Studiums eine persönliche Ansprechperson.
Das Mentoring-Programm (2008 – 2013) bietet eine Antwort auf diese Defizite. Es stellt die Fähigkeiten und Qualifikationen der Studentinnen in den Mittelpunkt und soll durch persönliche Ermutigung und durch den Zugang zu Netzwerken ihre Berufseinstiegschancen stärken. Jede Studentin, die an dem Programm teilnimmt, wird ein Jahr lang von einer berufserfahrenen Persönlichkeit mit akademischem Abschluss begleitet. In dem Programm begegnen sich behinderte und nicht behinderte Studentinnen sowie behinderte und nicht behinderten Mentorinnen und Mentoren.
Aktuelle Daten zum Thema Studium mit Behinderung sowie chronischen oder psychischen Erkrankungen liefert derzeit eine bundesweite Online–Befragung des Deutschen Studentenwerks. Gefragt wird u.a. nach der Transparenz von Beratungsangeboten, der Finanzierung des Lebensunterhaltes, der Wirksamkeit bestehender und der Notwendigkeit neuer Nachteilsausgleiche sowie nach Barrieren und Benachteiligungen.
Vor dem Hintergrund der Forderungen der UN – Behindertenrechtskonvention nach der Umsetzung von umfassenden Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung richtet das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW sein besonderes Augenmerk bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf frauenpolitische Akzente und schließt sich den Ausführungen der Vorsitzenden des Hildegardis – Vereins, Frau Professor Dr. Muschiol an. Diese erklärt:
„Für einen geschlechtergerechten inklusiven Bildungs- und Arbeitsmarkt ist der Blick auf die Ressourcen von Frauen mit Behinderung unerlässlich und entsprechende Förderinstrumente, wie z.B. Mentoring-Programme, sollten ausgebaut werden. Gerechte Teilhabe an Bildung und Arbeit ist ein Grundpfeiler selbstbestimmter Lebensgestaltung, die wir mit unserem Mentoring-Programm gezielt fördern. Wir setzen auf die Ausstrahlungskraft dieses Ansatzes und werben dafür, dass unser Programm von anderen Trägern fortgeschrieben wird."
Mehr Informationen unter: www.mentoring-projekt.de
Beratungsstellenverzeichnis für behinderte Studierende
Der Deutsche Verein der Blinden- und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) hat eine Liste mit Beratungsangeboten für Studierende mit Behinderung zusammengestellt. Die Übersicht umfasst Hochschulstandorte in ganz Deutschland und hebt besondere Angebote für sehbehinderte und blinde Studierende hervor.
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "mittendrin" stellt der Expertinnenrat aktuelle Forschungsergebnisse und Best - Practice Beispiele rund um das Thema "Lebensalltag und Identitätsarbeit, Berufsorientierung / Berufsvorbereitung - Arbeitsmarktintegration - Berufliche (Weiter-) Bildung - Aufstiegsqualifizierung - Ansätze zur Förderung der Chancengleichheit" vor.
Die Zeitschrift "mittendrin" ist erhältlich beim Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW, Neubrückenstr. 12-14, 48143 Münster Tel. 0251 / 51 91 38. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Zeitschrift als Word Datei auf CD im Netzwerkbüro erhältlich.
5. Bildungsbörse 2012 - Wege in Arbeit
Am 22. 05. 2011 findet in Dortmund die 5. Bildungsbörse 2012 - Wege in Arbeit statt.
Hier präsentieren regionale Bildungs- und Beschäftigungsträger ihr Leistungsspektrum. Mitglieder des ExpertInnenrates „Arbeit und Ausbildung für Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW“ sind anwesend. Gemeinsam mit dem Expertinnenrat weist das NetzwerkBüro weiterhin auf die besonderen Bedarfe von Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung und den eklatanten Mangel an Angeboten individueller und ganzheitlicher Beratung für Frauen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung hin. Interessierte Frauen und Mädchen sind herzlich eingeladen zum kostenlosen Besuch der Messe.
Nähere Informationen zur Bildungsbörse:
http://www.dortmund.de/de/freizeit_und_kultur/veranstaltungskalender/event.jsp?eid=73536
Im Blickpunkt: Frauen mit Behinderung auf dem Weg in Ausbildung und Beruf
Seit dem 1. Juli 2001 ist das SGB IX nun in Kraft – damit wurden für Frauen und Männer mit Behinderung bessere gesetzliche Grundlagen auch hinsichtlich der beruflichen Rehabilitation und Integration geschaffen. Gleichzeitig sind mit der erstmals deutlich benannten Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Frauen viele Hoffnungen der Betroffenen auf selbstbestimmte Lebensführung und berufliche Teilhabe verknüpft.
Doch wie sieht die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen in der Praxis aus? Welchen arbeitsmarktpolitischen Veränderungen und Anforderungen sehen sich Frauen und Mädchen mit Behinderung gegenüber? Welche Wünsche und Bedürfnisse bringen sie mit? Welche Handlungsansätze und Maßnahmen haben sich bislang bewährt? Und nicht zuletzt, welche arbeitsmarktpolitischen Schritte sind langfristig gedacht notwendig, um behinderten Frauen und Mädchen eine selbstbestimmte und eigenständige Existenzsicherung zu ermöglichen?
Diese und weitere Fragen diskutierten das Netzwerk und das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW mit zahlreichen Vertretern aus unterschiedlichen politischen und sozialen Institutionen im Juli 2004 während der Fachtagung "Im Blickpunkt: Frauen mit Behinderung auf dem Weg in Ausbildung und Beruf".
Die gleichnamige Broschüre dokumentiert die vielfältigen Beiträge. Sie beleuchtet damit erstmals detailliert die Lebenssituation behinderter Frauen und Mädchen vor dem Hintergrund der Ausbildungs- und Arbeitsmarktlage aus Sicht der Betroffenen und gibt Maßnahmeträgern und politisch Verantwortlichen wichtige konstruktive Anregungen für eine angemessene und gleichberechtigte Praxis.
Landesregierung NRW richtet 16 Kompetenzzentren "Frau und Beruf" ein
Newsletter Frauenpolitik Juni 2011 berichtet über Einrichtung der Kompetenzzentren „Frau und Beruf“
Die Landesregierung von CDU und FDP hat den ehemals 46 „Regionalstellen Frau und Beruf“ in NRW mit dem Haushalt 2007 die Landesförderung komplett gestrichen. Das bedeutete das Aus der meisten dieser Regionalstellen, die eine wichtige Funktion der Beratung bei u.a. Wiedereinstieg und Existenzgründung innehatten. Mit dem neuen Konzept der 16 Kompetenzzentren „Frau und Beruf“, das mit vielen frauen- und arbeitsmarktpolitischen Akteuren in den letzten Monaten erarbeitet wurde, werden wir der Frauenförderung einen neuen Stellenwert einräumen.
Die Kompetenzzentren sollen in den 16 bestehenden Arbeitsmarktregionen an den Start gehen. Dafür stehen im Landeshaushalt insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kompetenzzentren sollen nicht die betroffenen Frauen selbst beraten, sondern das Wissen um Frauenförderung in die bestehenden Strukturen tragen. Deshalb sollen die Kompetenzzentren eng mit den Akteuren in der Region, wie den Kommunen, Regionalagenturen, Gewerkschaften, Kammern etc., zusammenarbeiten. So sollen gemeinsam die Bedarfe erkannt, Kooperationen eröffnet und Handlungsanforderungen gebündelt werden. Ziele sind u.a. die Steigerung weiblicher Erwerbstätigkeit, die Schaffung neuer Zugänge zum Arbeitsmarkt, der Abbau von Hemmnissen beim Berufs- und Wiedereinstieg, die Verbesserung von Aufstiegschancen für Frauen sowie die Unterstützung von Gründerinnen.
© Gertrud Servos
Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW
Fachvortrag August 2005
Abdruck und weitere Verwendung nur nach Genehmigung der Autorin
Erste Bewertung der Auswirkungen von Hartz IV für Frauen mit Behinderung in NRW
Ausgangslage
Jede 10. Frau in der BRD ist behindert oder chronisch krank. Beruf und Erwerbstätigkeit stehen für sie im ausbildungs – oder erwerbsfähigen Alter im Mittelpunkt der Lebensplanung – genauso wie bei jeder nicht behinderten Frau auch. Jedoch nutzt die Gesellschaft nur selten ihr fachliches Können, ihre Motivation und ihr Leistungsvermögen.
Viele Arbeitgeber scheuen sich , behinderte Frauen einzustellen; sie sind weder über ihr persönliches Leistungsvermögen, noch über Förderungs- oder Assistenzmöglichkeiten sowie finanzielle Transferleistungen informiert.
Durch mangelnde wohnortnahe, flexible und bedürfnisgerechte Ausbildungs- und / oder Arbeitsangebote (z.B. Teilzeitarbeitsplätze) gehen wertvolle Ressourcen verloren.
Dieses Problem teilen sich behinderte wie nicht behinderte Frauen gleichermaßen. Vor allem sind hier Mütter betroffen, die wegen Ausbildungsabbrüchen und / oder Berufsunterbrechungen aufgrund vielfältiger Gegebenheiten – Kindererziehung, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Familie und Beruf, Mobilitätsproblemen oder Krankheiten mit langfristigen Rehabilitationsmaßnahmen – keine angemessenen Arbeitsangebote finden.
Frauen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Sie können neben ihrer Beeinträchtigung einen Migrationshintergrund haben, alleinerziehend oder von Gewalt bedroht sein. Dies verschärft die Schwierigkeiten bei der Berufsfindung zusätzlich.
Im folgenden soll jedoch - vereinfachend - nur auf die Probleme der Frauen, entstanden durch ihre Behinderung, eingegangen werden.
Unabhängig davon, ob die Frauen eine angeborene Beeinträchtigung haben, ihre Behinderung später erwarben oder chronisch krank sind; die Analyse zeigt eine deutliche Benachteiligung behinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in beschäftigungsfördernden Maßnahmen. 2003 betrug die Erwerbsquote von Frauen insgesamt 39,1 % (im Vergleich zu 54,1 % bei den Männern), es waren jedoch nur 13 % der behinderten Frauen erwerbstätig (im Vergleich zu 20 % bei den behinderten Männern) Frauen mit Behinderung bilden trotz guter Ausbildung das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt. Dies zeigt sich auch in ihrer Einkommenssituation :
Etwa zwei Drittel der Frauen mit Behinderung leben auf Sozialhilfeniveau.!!!
Obwohl bei den arbeitsmarktbezogenen Beratungs- und Informationsangeboten 45 % der Ratsuchenden Frauen mit Behinderungen sind, liegt ihr Anteil an Integrationsmaßnahmen unter einem Drittel, teilweise sogar unter 20 % .
Erste Bewertung der Auswirkungen von Hartz IV
In Folge des kurzen Beobachtungszeitraumes können die Befragungen des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in NRW die Erfahrungen behinderter Frauen mit Hartz IV nur schlaglichtartig beschreiben: Es gibt zwei verschiedene Personenkreise, die jetzt Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten.
Die Frauen kommen entweder aus Arbeitslosenhilfe und erhalten ALG II oder aus der Sozialhilfe, da sie als erwerbsfähig eingestuft wurden.(3 Stunden täglich)
Besonders dieser Personenkreis knüpft große Erwartungen an die Umsetzung von Hartz IV, da sie nun (wieder) in die Maßnahmen zur Förderung und Aus- / oder Weiterbildung einbezogen werden.
- Die Fahrkostenerstattung (bzw. finanzielle Förderung eines PKW) zur Erreichung des Arbeitsplatzes sowie die Finanzierung von Arbeitassistenz sind den neuen Regelungen entsprechend anzupassen
Die Höhe des Schonvermögens spielte bei den Befragten keine Rolle, da sie wegen des geringen Einkommens die erlaubten Beträge nicht erreichten.
- Keine von ihnen hat jedoch bisher entsprechende Angebote erhalten.
- Bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit wünschen sie sich, dass auf vorhandene Gutachten zurückgegriffen wird. Zusätzliche Untersuchungen sollten wegen vielfältiger Gewalterfahrungen von ärztinnen vorgenommen werden.
- Die Zahlung von ALG II erfolgte fristgerecht und lückenlos.
- Jedoch sind weder die Räumlichkeiten noch die Formulare barrierefrei gestaltet. Bei der Antragsstellung haben alle Befragten auf Wunsch Unterstützung erhalten.
- Von den Frauen, die vorher Arbeitslosenhilfe bezogen, erhielt 1 eine Qualifizierungsmaßnahme (1 € Job), 1 ein Bewerbungstraining
- Bei der Beurteilung der Wohnungsgröße wurde bei Erwachsenen der Mehrbedarf für behinderte Menschen bisher anerkannt. Bei behinderten Kindern stößt dies auf Schwierigkeiten, obwohl die Rechtslage sie eindeutig einbezieht. Bei der Beurteilung der Wohnung sollte auch das Wohnumfeld einbezogen werden:
Anbindung an den öPNV
Erreichbarkeit von Geschäften, ärzten Apotheken
Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - Bei Frauen / Menschen mit Behinderung muss die Aussage, dass sie in einer Wohngemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft).leben, ohne diskriminierende überprüfung der Wohnsituation anerkannt werden.
Negativ wurde beurteilt, dass keine einmaligen Leistungen für Anschaffungen mehr bezahlt werden, sondern diese Beträge angespart werden müssen, dies fällt besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Suchtkranken schwer.
Auch die Einschränkung des 30 % Mehrbedarfes für Menschen mit Behinderungen in Rehabilitationsmaßnahmen stellt eine besondere Benachteiligung behinderter Frauen dar.
- Beschäftigten aus Werkstätten für Behinderte muss der Zugang zu Bildungsmaßnahmen durch die ARGE offen stehen.
- Bei der Förderung von Eingliederungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen mit Lernschwierigkeiten darf die Forderung nach einer 70 % Erfolgsquote kein Bewilligungsmaßstab sein.
Zukünftige Maßnahmen und Forderungen
- Psychisch erkrankten Menschen muss der Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten und Trainingsangeboten erleichtert werden, ohne sie ständig zu therapeutisieren.
- Der Zugang und die Nutzung der Integrationsfachdienste ist zu erleichtern. Die notwenigen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen sind von der Bundesagentur für Arbeit sicher zu stellen.
- Es sind Kostenträger unabhängige Beratungsstellen aufzubauen. Wünschenswert wäre, wenn dort nach dem peer-counseling-prinzip gearbeitet würde (Betroffene beraten Betroffene).
Die Frauen des Netzwerkes von Frauen und Mädchen mit Behinderungen NRW betonen, dass es neben Hartz IV noch die Regelungen des SGB IX gibt, wo ausdrücklich eine besondere Förderung von Frauen und Mädchen verankert ist.
- Zur Beseitigung der Erwerbslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen (Frauen und Männer)bedarf es gesonderter, geschlechtersensible Programme.
- Die erfolgreichen Programme der Landesregierung in NRW (z.B. Integration IV) sind fortzusetzen. Das geplante Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung muss unverzüglich und ohne Abstriche in Kraft treten, um die Rechte von Frauen und Männern mit Behinderungen – auch in der Arbeitswelt – zu verbessern.
- Das geplante Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung muss unverzüglich und ohne Abstriche in Kraft treten, um die Rechte von Frauen und Männern mit Behinderungen - auch in der Arbeitswelt - zu verbessern.
Gertrud Servos
Literaturhinweise
SGB II
SGB IX
SGB XII
Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Verbraucherzentrale NRW (Hg.): Hartz IV – Mein Recht auf Arbeitslosengeld II, 2005
Best. Nr. 887
Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW (Hg.):
Im Blickpunkt Frauen mit Behinderung auf dem Weg in Ausbildung und Beruf
Dokumentation zur Fachtagung vom 16. Juli 2004
Veröffentlicht im Mai 2005
Elke Schön (Tübingen) Gudrun Richter-Witzgall (Dortmund) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit
Berufliche Teilhabe von Frauen mit (unterschiedlichen) Behinderungen unter der besonderen Berücksichtigung von Frauen mit Betreuungspflichten Wissenschaftliche Begleitung zur Umsetzung des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
sfs Dortmund, veröffentlicht im Juli 2004

