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Im Auftrag des Landes NRW

Mit dem BGG NRW wurde auch das Amt eines Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung geschaffen.

Zu den zentralen Aufgaben dieser Person gehört unter anderem die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen. Sie gibt außerdem Empfehlungen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und berät die Landesregierung in diesem Bereich. Gleichermaßen ist sie Ansprechpartner und Mittler zwischen Betroffenen, Verbänden, Politik und Verwaltung.