Mit dem BGG NRW wurde auch das Amt eines Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung geschaffen.
Zu den zentralen Aufgaben dieser Person gehört unter anderem die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen. Sie gibt außerdem Empfehlungen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und berät die Landesregierung in diesem Bereich. Gleichermaßen ist sie Ansprechpartner und Mittler zwischen Betroffenen, Verbänden, Politik und Verwaltung.
Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Mit dieser Ergänzung des Grundgesetzes und dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen wurde 1994 ein Meilenstein in der Behindertenpolitik gelegt. Neue Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften müssen sich seitdem an der Verfassung messen lassen was in den vergangenen Jahren zu einer moderateren, realitätsnahen und menschlicheren Behindertengesetzgebung geführt hat.
Ausdruck dieser neuen und zeitgemäßeren Politik sind wesentliche gesetzliche Änderungen und Neuerungen wie das SGB IX aus dem Jahr 2001, das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes 2002 sowie das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NRW (BGG NRW) 2004. Das zuvor geltende Paradigma der Fürsorge wich dem Gedanken der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen. Wichtige Begriffe wurden in die deutsche Rechtsprechung eingeführt und gleichzeitig wurde die Möglichkeit geschaffen, die berechtigten Forderungen von Menschen mit Behinderung an die gesellschaftlichen Realitäten aktiv durch- und umzusetzen.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die ausdrückliche Nennung der Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Frauen in den Gesetzestexten. Der Zusatz „die besonderen Belange behinderter Frauen werden berücksichtigt“ in den einzelnen Paragrafen bildet damit einen zentralen und wirksamen Bestandteil zur Durchsetzung der angestrebten Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Behinderung.
"Mit gleichen Chancen leben.
Integration von Menschen mit Behinderungen in NRW"
Der bundesweit eingeleitete Wertewandel in der Behindertenpolitik durch die Grundgesetzänderung hat in Nordrhein-Westfalen noch vor der Umsetzung des SGB IX im Kontext eines Aktionsprogramms zur Unterstützung und Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen seinen Niederschlag gefunden.
Die Landesregierung NRW hat 1998 das Programm "Mit gleichen Chancen leben. Integration von Menschen mit Behinderung in NRW" aufgelegt, in dem sie auch die besondere Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderung aufgreift und ihren Beitrag zu deren Eingliederung konkretisiert.
Vor dem Hintergrund derVor dem Hintergrund der hier beschriebenen Zielsetzung Frauen und Mädchen mit Behinderungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das im April 1995 gegründete "Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in NRW" seit der Gründungsphase unterstützt.
Das "NetzwerkBüro NRW" als Informations- und Koordinierungsinstanz wird seit 1996 in Form eines Landesprojektes auf dem Wege der Personal- und Sachkostenförderung finanziert.
Seit dieser Zeit sind viele unterschiedliche Projekte auf den Weg gebracht worden Kooperationen wurden begonnen und intensiviert, Partnerschaften gefestigt, Veröffentlichung zur breiten Information erarbeitet, das vielfältige Beratungsangebot für Frauen und Mädchen mit Behinderungen sichtbar gemacht, Konzepte entwickelt und die besonderen Belange und Problemstellungen Betroffener in die Öffentlichkeit getragen. Den Erfolg und die Bedeutung dieser Arbeit hebt die ehemalige Landesbehindertenbeauftragte Regina Schmidt-Zadel im Kontext des "Welttages der behinderten Menschen 2004" hervor: "Nordrhein-Westfalen bietet mit einem breit gefächerten Beratungsangebot für behinderte Menschen und dem NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderungen sehr gute Anlauf- und Koordinationsstellen."
Trotz all dieser positiven Entwicklungen, der gelungenen Anfänge eines weiterreichenden Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik, bleibt noch Vieles zu tun. Nach wie vor sind behinderte Frauen und Mädchen häufig Ziel mehrfacher Diskriminierungen. Sie werden nicht nur wegen ihres Geschlechts, sondern auch wegen ihrer Behinderung benachteiligt. Es ist daher ganz wesentlich, dass die betroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen ihre Kräfte bündeln und ihre Arbeit mit anderen benachteiligten Gruppen vernetzen.
Damit versteht das NetzwerkBüro seine Aktivitäten nicht nur als Fortführung eines lebendigen und wichtigen Dialogs in der Arbeit von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung sondern auch als Forum und Sprachrohr ihrer Bedürfnisse und Wünsche auf dem Weg zu einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung.
Mitwirkung und Teilhabe behinderter Frauen unter dem Aspekt der partnerschaftlichen Politik haben seit der Gründung des Netzwerks und der Einrichtung des NetzwerkBüros, in Zusammenarbeit mit der Landesregierung, mit Institutionen der Behindertenhilfe, Organisationen sowie Initiativen der Frauenpolitik und vielen anderen Interessierten landesweit wie regional stattgefunden. Indem behinderte Frauen in NRW ihre eigene Lebenssituation und die damit verbundenen berechtigten Forderungen durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Diskussionen artikulierten und Ideen zur Verbesserung formulierten hat sich das Bewusstsein für die Belange behinderter Frauen positiv und nachhaltig verändert.
Wir danken an dieser Stelle den PolitikerInnen des Landes NRW, der Landesregierung NRW, unserer Trägerin der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e. V. NRW und all denen, denen die Belange behinderter Frauen und Mädchen von großem Wert sind, für die große ideelle wie finanzielle Unterstützung, vor allem der Finanzierung des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung NRW.
Die Landesregierung hat das Programm „Teilhabe für alle“ beschlossen. Dieses soll erhebliche Impulse für Behindertenpolitik im Lande setzen. Menschen mit Behinderung und ihr persönliches Umfeld sollen in Zukunft noch stärker in den Blick genommen werden. Das Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird in diesem Programm auf Seite 39 bedacht.
Details und Anforderung des Programms unter: www.mags.nrw.de