Hörbehinderung
Beratungsangebote im Münsterland der Paritätischen Sozialdienste im Münsterland gGmbH
Ein Tag für gehörlose Frauen
Das NetzwerkBüro kooperiert seit vielen Jahren mit der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen in Münster. Der diesjährige gemeinsame Frauentag findet statt im Rahmen des Projektes der LAG Selbsthilfe e.V. "Depression und psychosomatische Störungen bei Behinderung/chronischer Erkrankung im Fokus der Selbsthilfe". Themen des Tages werden sein: Umgang mit Ängsten und Anspannung und das Erkennen eigener Stärken.
Liste von bundesweit tätigen PsychotherapeutInnen, die die Gebärdensprache benutzen können
Häusliche Gewalt - Informationen für gehörlose Frauen.

Weiterführende Links
- http://www.schwerhoerigen-netz.de
- http://www.gehoerlosen-bund.de
- http://www.gebaerdenwerk.de (Übersetzung schriftliche Texte aller Art in Deutsche Gebärdensprache)
- http://www.taubenschlag.de (Portal für Gehörlose und Schwerhörige)
- http://www.dietzel-coaching.de (Fachberatung Sexuelle Gewalt gegen hörgeschädigte Kinder)
- http://www.deutsche-rentenversicherung.de (Gebärdensprachfilme erklären die Rente)
- http://www.augenblick-msl.de/
- http://www.tess-relay-dienste.de/
- http://www.gehoerlosen-kulturtage.de/
Informationen für Hörende
Als gehörlos werden Personen bezeichnet, die hörbehindert sind und vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren. Wegen der Hörbehinderung können sie nur bedingt auf natürlichem Wege sprechen lernen. Für Außenstehende kann ihre Sprechweise daher oft fremd klingen und kann schwer zu verstehen sein.
Bei der Hörschädigung wird nach dem Grad des Hörverlustes unterschieden:
- Taubheit: Der Hörverlust beträgt im Bereich zwischen 125 und 250 Hz mehr als 60 dB sowie mehr als 100 dB im übrigen Frequenzbereich.
- hochgradige Schwerhörigkeit: Dieser Grad der Behinderung liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 dB beträgt. Bei Hörverlusten zwischen 85 und 100 dB spricht man auch von „Resthörigkeit“ oder „an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“.
- mittelgradige Schwerhörigkeit: In diesem Fall bewegt sich der Hörverlust zwischen 40 bis 70 dB. Hier ist die Möglichkeit zur Sprachaufnahme über das Ohr noch vorhanden, doch treten bei der Teilnahme an Gesprächen je nach Höhe des Hörverlustes Verständnisprobleme auf, die auch von modernen Hörgeräten nicht vollständig behoben werden können. dsfdsfs
- leichtgradige Schwerhörigkeit: Der Hörverlust im besseren Ohr beträgt im Hauptsprachbereich durchgehend 25 bis 40 dB. Die betroffene Person hat immer noch genug Hörvermögen, um Sprache über das Ohr aufzunehmen und einer normalen Unterhaltung bezogen auf das Verständnis zu folgen.
Gehörlose Menschen sind in der Regel hochgradig schwerhörig oder taub.
Das so genannte „Mundablesen" führt häufig zu Missverständnissen, denn nur etwa 30% kann abgesehen, aber 70% muss erraten werden.
Untereinander verständigen sich Gehörlose in der Regel in der Deutschen Gebärdensprache, einem visuellen Sprachsystem mit eigener Grammatik. Die Gebärdensprache ermöglicht Gehörlosen eine entspannte und verlässliche Kommunikation. Diese Sprache ist aber noch mehr: Sie bildet die Grundlage einer eigenen Sprachgemeinschaft und Kultur, zu der sich auch Hörende, die die Gebärdensprache beherrschen, zugehörig fühlen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund und seine Mitgliedsorganisationen verstehen sich auch als ein Forum für diese Gebärdensprachgemeinschaft.
Tipps für die Verständigung
Was können Hörende tun?
- Sehen Sie Gehörlose beim Sprechen an
- Sprechen Sie langsam und deutlich – aber nicht laut
- Benutzen Sie kurze, klare Sätze
- Benutzen Sie eine deutliche Mimik und Gestik sowie natürliche Gebärden (z.B. für „essen" oder „schlafen")
Gebärdensprachen-Videos und das BGG NRW vorlesen lassen
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in NRW – Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) können Sie sich vorlesen lassen. Die Hördateien werden bereitgestellt vom Sozialministerium NRW und der Westdeutschen Blindenhörbücherei e. V. und sind über das Internetportalwww.lebenmitbehinderungen.nrw.de abrufbar.

