
„Die besonderen Belange behinderter Frauen werden berücksichtigt.“
Dieser Zusatz in verschiedenen Paragrafen ist ein wichtiger gesetzlicher Anker für die gesellschaftlichen Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen mit Behinderung.
Nun müssen diese Rechte umgesetzt werden.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – auf diesem Grundgesetzartikel 3 basiert die sozialpolitische Arbeit von Netzwerk und NetzwerkBüro. Ebenso wichtig für unser Wirken sind dabei die Begriffe der Antidiskriminierung, der Chancengleichheit, der Gleichberechtigung sowie im weiteren Sinne der Menschenrechte.
Ausgehend von diesen Grundsätzen machen wir Politik und Gesellschaft auf die besonderen Lebenslagen und die Problemstellungen von Frauen und Mädchen mit Behinderung und schwerer chronischer Erkrankung aufmerksam. Ihre Bedürfnisse sind bei sozialpolitischen Entscheidungen stets mitzudenken.
Ziel ist es, politische und gesellschaftliche, individuelle und allgemeine Voraussetzungen zu schaffen, die den betroffenen Frauen eine selbstbestimmte Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe im gesellschaftlichen Gefüge ermöglichen.
Beteiligungsrechte müssen nun umgesetzt werden
In der Behindertenpolitik hat der so genannte Paradigmenwechsel – weg vom Fürsorgegedanken hin zu Selbstbestimmung und Teilhabe – bereits stattgefunden. Wichtige gesetzliche Grundlagen wurden, auch durch die aktive Beteiligung der Netzwerkfrauen, mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geschaffen.
Dennoch bleibt viel zu tun.
Nach wie vor bestehen erhebliche Barrieren in den Köpfen der Menschen, verhindern diskriminierende, jedoch etablierte Strukturen einen gleichberechtigten Zugang zu zentralen Lebensbereichen.
So stellen wir die doppelte Benachteiligung von Frauen und Mädchen mit Behinderung noch immer, und immer wieder in wesentlichen gesellschaftlichen Kontexten fest: im Erwerbsleben, in der beruflichen Rehabilitation, in der gesundheitlichen Versorgung, in Beziehung und Familie...
Sozialpolitische Interessenvertretung in der Praxis
Die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen bildet einen Arbeitsschwerpunkt von Netzwerk und NetzwerkBüro. Die Frauen und Mädchen mit Behinderung müssen und wollen ihre Möglichkeiten und Rechte kennen. Politik und Gesellschaft müssen wissen, in welcher Form und in welchen Bereichen Hilfen gezielt ankommen können. Beispiele positiver Praxis gehören zur Anschauung in die Öffentlichkeit.
Mit diesen Absichten sind wir Netzwerkfrauen in Arbeitskreisen, Plenen oder landesweiten Gremien und Bündnissen aktiv und vertreten dort die Interessen der Frauen und Mädchen mit Behinderung:
Langfristig möchten wir dazu anregen, das Konzept der sozialpolitischen Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung und schwerer chronischer Erkrankung fest in den einzelnen Kommunen und Gemeinden zu etablieren. So werden die besonderen Belange dieser Frauen direkt vor Ort mitgedacht, können entsprechend berücksichtigt und als Beispiele guter Praxis in das Land NRW weiter getragen werden.
Berichte über diese Form der Mitarbeit finden Sie hier unter verschiedenen Themenschwerpunkten aufgelistet. Nach und nach möchten wir Ihnen damit eine Übersicht unserer Tätigkeiten ermöglichen und zudem Anregungen für die eigene Praxis geben.