Projekte

  • LauterStarke FrauenProjekt zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
  • Depressionen und psychosomatische Störungen bei Behinderung/chronischer Erkrankung als Thema im Fokus der SelbsthilfeDepressionen und psychosomatische Störungen bei Behinderung/chronischer Erkrankung im Fokus der Selbsthilfe unter genderspezifischen Aspekten

UN-Konvention / Inklusion

Stellungnahme zur UN-Behindertenrechtskonvention

Am 24. 02. 2010 fand in Düsseldorf eine Anhörung statt von Sachverständigen durch den Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW hat dazu Stellungnahmen u.a. zu einer diskriminierungsfreien Gesundheitsversorgung abgegeben.

Die Stellungnahmen stehen hier als Word-Dokument zum Download zur Verfügung

Inklusionslandkarte des Bundesbehindertenbeauftragten

Gelungene Beispiele praktischer Umsetzung von Inklusion im Sinne der UN - Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind auf der Inklusionslandkarte des Behindertenbeauftragten des Bundes zu finden. Laut der entsprechenden Homepage hat diese Art der Öffentlichkeitsarbeit folgende Ziele: Sie soll

  • Tipps zur praktischen Umsetzung von Inklusion geben,
  • zur Nachahmung anregen,
  • Interesse am Thema wecken und Bewusstsein bilden,
  • Mauern in den Köpfen durchbrechen und Barrieren überwinden,
  • die Arbeit von vielen Verbänden, Institutionen, Organisationen und einzelnen Personen würdigen und unterstützen, die Inklusion bereits leben.

Unter den Best-Practice- Beispielen findet sich auch der FSV Münster e.V.. Der Verein Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport hat bereits seit Jahren inklusive Sportkurse für Frauen und Mädchen jenseits von Leistungsdruck in seinem Angebot.

www.behindertenbeauftragter.de

www.fsv-muenster.de

Ausgabe 6/2011 der Zeitschrift FRAUENRAT zum Thema Inklusion

"Nichts über uns ohne uns

Inklusion von Menschen mit Behinderung"

ist der Titel des Heftes, in dem der Deutsche Frauenrat sich dem Thema Inklusion widmet. Das Themenspektrum reicht vom Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik und dem Projekt "Frauenbeauftragte in Einrichtungen" über barrierefreie Gesundheitsversorgung und Kritik an der neuen PID - Gesetzgebung bis hin zu einem Modell von Inklusion in der Schule u.v.a.m.

Die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrates zitiert im Editorial des Heftes den Slogan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention: "Behindern ist heilbar - indem wir einfach alles erreichbar machen." Das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW arbeitet weiter an seinem Auftrag, Barrieren und Ausgrenzung im Leben von Frauen mit Behinderung abzubauen und die Verwirklichung des Menschenrechts auf soziale Teilhabe voranzutreiben.

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GENDER INKLUSIVE? Rechte von Frauen und Männern in der UN - Behindertenrechtskonvention, Fachtagung des LVR in Köln

Frauenrechte in der UN - Behindertenrechtskonvention

Die UN - Behindertenrechtskonvention benennt die Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderung und fordert die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte v.a. bei den Themen Gesundheitsversorgung, Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie Gewaltschutz. Ein Fachtag des LVR (Landschaftsverband Rheinland) am 7.11.2011 zum Thema "GENDER INKLUSIVE? - Rechte von Frauen und Männern in der UN-Behindertenkonvention"diskutierte u.a. folgende Fragen: Wo sehen Menschen mit Behinderung selbst Handlungsbedarfe zur Umsetzung ihrer Rechte? und Wie ist der erste Entwurf der Bundesregierung für einen nationalen Aktionsplan aus geschlechtssensibler Perspektive zu bewerten? Das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW hat diese Veranstaltung mitgestaltet.

Eine besondere Freude war es uns, die jungen Frauen des HeilpädagogischenTherapie- und Förderzentrums St. Laurentius Warburg bei der Eröffnung der Ausstellung ihrer Fotowerkstatt "Brücke zum Selbst - Frau sein mit Behinderung" zu begleiten. Voller Freude und Stolz zeigten die Frauen und Mädchen einen Einblick in ihre Lebensräume und -träume.

Einladung zum Fachtag hier zum Download.

Einladung zur Ausstellungseröffnung hier zum Download

UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen wurde unterschrieben - für Frauen mit Behinderung ein Grund zur Freude!

Am 13.12.2006 wurde die UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Doch bisher gab es noch keine offizielle deutsche Übersetzung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun die derzeit gültige Arbeitsübersetzung ins Internet eingestellt.

Sie finden die Übersetzung unter dem Link www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/internationales.html

Deutsches Institut für Menschenrechte / Bielefeldt, Heiner: Zum Innovationspotential der UN-Behindertenkonvention:
http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/IUS-025_DIMR_E_BK_RZ_WEB_ES.pdf

Pressemitteilung vom 25. März 2009

Neue Behindertenrechtskonvention: Rechte von Frauen mit Behinderungen in Deutschland umsetzen!

(Kassel) Anlässlich des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. die Bundesregierung auf, nun zügig einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu erstellen.

"Wir freuen uns, dass Deutschland die Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert hat und dass Frauen mit Behinderungen in der Konvention berücksichtigt wurden" erklärt Brigitte Faber vom Weibernetz. "Jetzt dürfen wir schon einen Moment innehalten und uns gebührend über den Erfolg freuen, aber dann müssen auch Taten folgen!" fordert Brigitte Faber.

Die UN-Behindertenrechtskonvention besteht aus 50 Artikeln, die nahezu alle Lebensbereiche von Frauen und Männern mit Behinderung berührt. Mit der Ratifizierung erkennen die Staaten die in ihr verankerten Menschenrechte von Frauen und Männern mit Behinderungen an und verpflichten sich, diese in geeigneter Weise umzusetzen. Mit Deutschland wurde die Konvention bislang von 50 Ländern ratifiziert.

Die Rechte von Frauen mit Behinderungen sind in Artikel 6 verankert. In diesem anerkennen die Vertragsstaaten, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind und die Staaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, dass sie alle Menschenrechte gleichberechtigt genießen können. Darüber hinaus sind die Rechte von Frauen in themenbezogenen Artikeln z.B. zu "Bewusstseinsbildung", "Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch", "Gesundheit" sowie "Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz" verankert.

"Die Frauenrechte sind in der Konvention hart erkämpft worden" erinnert sich Brigitte Faber, die an mehreren Sitzungen zur Erarbeitung der Konvention in New York teilnehmen konnte. "Nun müssen die rechtlichen Grundlagen in Deutschland dahingehend zunächst überprüft und dann so verändert werden, dass Frauen mit Behinderungen ihre vollen Menschenrechte auch genießen können".

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. sieht nach In-Kraft-Treten der Konvention an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. "Neben dem Schaffen barrierefreier Hilfsangebote nach erlebter Gewalt sehen wir unter anderem die Notwendigkeit der Schaffung eines Assistenzsicherungsgesetzes zur bedarfsdeckenden und vermögensunabhängigen Assistenz, die Elternassistenz und persönliche Assistenz umfasst sowie ein Gender-Budgeting bei der Vergabe von Geldern im Bereich der Behindertenpolitik" so Brigitte Faber abschließend.

Kontakt:
Martina Puschke
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86
e-mail: Martina.Puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de

Weitere Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention als PDF-Dokument zum Download