Gesetze

Ablehnende Stellungnahme zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beirat im Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der 
Landschaftsversammlung Rheinland beim LVR in Köln hat sich in seiner 
Sitzung am 20.3.2019 mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Einstimmig sehen 
wir uns veranlasst zu dieser Problematik Stellung zu beziehen. Wir sind 
und vertreten Menschen mit und ohne Behinderung und deren Angehörige.

Wir sind der Auffassung, dass dieser Pränatest gegen Artikel 1 und 3, 
Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetztes verstößt.
Das BVerfG (BVerfG E 39, 1) hat unmissverständlich klargestellt, dass 
überall dort, wo menschliches Leben ist, ihm Menschenwürde zukommt; es 
hat Würde- und Lebensschutz also verkoppelt. Wenn insoweit bereits der 
Embryo (und später der Fötus) Träger von Menschenwürde ist, müssen ihm 
konsequenterweise auch diejenigen Grundrechte zu Gute kommen, die die 
Menschenwürde konkretisieren, ohne bereits die selbstständige 
Handlungsfähigkeit des Subjekts vorauszusetzen.

Durch Art.10 des UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderungen, das seit dem 26.03.2009 in Deutschland geltendes 
Bundesrecht ist, bekräftigen die Vertragsstaaten, dass jeder Mensch ein 
innewohnendes Recht auf Leben (amtliche Fassung: „inherent right to 
life“) hat. Der Vertragsstaat trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um 
den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen 
mit Behinderungen zu gewährleisten. In den wirksamen und 
gleichberechtigten Genuss des Rechts auf Leben kommt ein Mensch mit 
Behinderung aber nicht, wenn sein Leben noch vor der Geburt auf Grund 
seiner Behinderung – und damit zu einem Zweck, der in einem in offenem 
Widerspruch mit der Konvention steht – beendet wird.

Aufgrund dessen sind wir der Meinung, dass dieser Test unzulässig und 
verfassungswidrig ist. Wir lehnen daher konsequenterweise auch die 
Kostenübernahme durch alle Krankenkassen ab.
Am 14.3.2019 hat der Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte den 
Antrag 14/267 einstimmig beschlossen. Zitat: „Im 10. Jahr der Umsetzung 
der UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir entschieden darauf hin, 
dass nur eine inklusive Gesellschaft eine Gesellschaft der gleichen 
Würde und gleichen Rechte für alle Menschen ist und werdende Eltern mit 
und ohne Behinderung ermutigen kann, freie Entscheidungen zu treffen."
Antragsteller sind alle Parteien im LVR.

Wir fordern die Mitglieder des G-BA auf, die Finanzierung durch die 
Krankenkassen abzulehnen.
Wir bitten Sie höflich, uns Ihre Entscheidung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Servos
Vorsitzende des Landesbehindertenrates NRW

Gesetzliche Änderungen 2018

Einige Gesetze, die für Menschen mit Behinderung und ihre Familien wichtig sind, haben sich seit Anfang 2018 geändert. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen erarbeitet und ins Internet eingestellt. Diese reichen von den Neuregelungen in der Grundsicherung, über die Kindergeldleistungen und das Bundesteilhabegesetz, bis zur Verständlichkeit und Leichten Sprache.

Der Beitrag ist hier abrufbar.

Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz

Der Deutsche Verein ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Ziel des Projekts ist die Begleitung der zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen in die fachliche Praxis. Daneben richtet sich das Projekt an die Erbringer von Leistungen für Menschen mit Behinderungen sowie an Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen.

Das Projekt begleitet die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit Veranstaltungen sowie dem  Informations- und Dialogportal www.umsetzungsbegleitung-bthg.de. Als Kernstück des Internetportals können Fragen zum BTHG gestellt sowie inhaltliche Beiträge formuliert und kommentiert werden. Die zweitägige Auftaktveranstaltung „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ fand am 27./28. November 2017 mit über 250 Teilnehmenden aus allen Bundesländern statt. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.

In 2018/2019 wird das Projekt zahlreiche Vertiefungsveranstaltungen und Fachdiskussionen durchführen, die sich an den Themenschwerpunkten des Projekts orientieren. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den Ländern Regionalkonferenzen stattfinden. Mehr Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie hier.

Politische Bildung in Gebärdensprache

 

 

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpd) hat mehrere Filme in Gebärdensprache veröffentlicht, in denen sie über ihren Auftrag, ihre Organisation und ihre Angebote informiert. Zudem gibt sie Hinweise, wie man sich auf der Internetseite der bpb zurechtfindet.

Hier ist der Link zu den Filmen: http://www.bpb.de/die-bpb/204005/informationen-in-gebaerdensprache

Betroffene melden sich zu Wort: Lautstarker Protest zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes

Ein Gesetzentwurf für Menschen mit Behinderung lässt als Konsequenz mehr Selbstbestimmung und echte Teilhabe erwarten. Diese Hoffnung von behinderten Frauen und Männern wird von dem vorliegenden Bundesteilhabegesetz - Entwurf zunichte gemacht. Unsere Bundeskolleginnen, die politische Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e.V. haben genauer hingeschaut und die frauenspezifischen Aspekte beleuchtet und ziehen das Fazit:

Die jetzige Vorlage des Bundesteilhabegesetzes bringt keine erkennbaren Fortschritte für die Lebensrealität von Frauen mit Behinderung!

Zur Stellungnahme des Weibernetz (PDF)

Zur Stellungnahme des Weibernetz (Word)

Auch die Frauen des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW lehnen diesen Referentenentwurf des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) als völlig unzureichend ab.

Wir stehen mit unserem Protest nicht allein da. Viele weitere Fach- und Betroffenenverbände haben gemeinsame Kernforderungen formuliert, die unter folgendem Link nachzulesen sind:

http://www.weibernetz.de/gemeinsame_Kernforderungen.pdf

UN - Behindertenrechtskonvention

Dem Thema UN - BRK ist auf dieser Homepage unter Themen ein eigener Schwerpunkt gewidmet. Bedeutendste Errungenschaft der Konvention ist aus frauenpolitischer Sicht die Berücksichtigung der Belange von Frauen mit Behinderung in einem eigenständigen Artikel.

Artikel 6 Behinderte Frauen
1. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass behinderte Frauen und Mädchen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt und gleichberechtigt genießen können.

2. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, Förderung und Ermächtigung der Frauen, damit gewährleistet wird, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Den Wortlaut der UN - BRK und Wissenswertes rund um ihre Umsetzung finden Sie unter

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.html

Die Homepage des Weibernetz e.V. benennt die frauenpolitischen Forderungen zur Umsetzung der Konvention.

http://www.weibernetz.de/un-konvention_2.html

Dort finden Sie auch die Broschüre "Gut beraten", die Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zu den speziellen Rechtsbelangen behinderter Frauen informiert. S. auch auf dieser Webseite unter Gewaltschutz.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Überblick

Seit vielen Jahren schon forderte die deutsche Behindertenbewegung gesetzliche Regelungen gegen ungleiche Behandlung (Diskriminierung). Und noch im Jahr 2003 war die deutsche Regierung der Meinung, dass ein Antidiskriminierungsgesetz unnötig sei. Die Europäische Union (EU) jedoch sah das anders, so dass im August 2006 ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz schließlich auch in Deutschland in Kraft treten konnte. – Dennoch: Erst die Praxis muss zeigen, ob das Gesetz die Erwartungen zu erfüllen vermag.

Esther Schmidt, Rechtsanwältin und Mitwirkende im Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen (AK Recht) hat das AGG in wenige Worte und leicht verständlich zusammengefasst.

Rechte für Menschen mit Behinderungen – das Behindertengleichstellungsgesetz NRW

Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, kurz BGG NRW, wurde – neben dem SGB IX – ein grundlegender Richtungswechsel in der Behindertenpolitik markiert: vom Fürsorgegedanken zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen durch die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit anderen Worten darf ihnen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit grundsätzlich "nichts im Wege stehen".

Im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern wird dabei auch deutlich auf die Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen mit Behinderung sowie notwendige Fördermaßnahmen verwiesen.

Die Broschüre mit dem Titel "Leben ohne Barrieren – Neue Rechte für Menschen mit Behinderungen" des NRW-Sozialministeriums informiert in knapper Form über die wichtigsten Inhalte des BGG NRW. Sie enthält zudem den Wortlaut des Gesetzes und einiger im Jahre 2004 zusätzlich in Kraft getretenen Verordnungen. Der Band steht zum Download bereit auf dem Internetportal www.lebenmitbehinderungen.nrw.de

Die wichtigsten Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes BGG NRW im Überblick

Esther Schmidt, Juristin und Mitwirkende im Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen hat die wichtigsten Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW in wenigen Worten und in einfacher Sprache zusammengefasst. Der Beitrag ist in der neuen Veröffentlichung des NetzwerkBüros "Im Blickpunkt: Frauen mit Behinderung auf dem Weg in Ausbildung und Beruf" abgedruckt und steht zusätzlich hier als Download zur Verfügung.

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