Lila Textbild mit der Aufschrift „Inklusion ist ein Recht – kein Sparposten“. Unten steht „Netzwerk NRW – Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW“. Daneben ist eine Gruppe vielfältiger Frauen dargestellt, darunter auch eine Rollstuhlnutzerin.

Sparen nicht wichtiger als Teilhabe!

Der Paritätische, ein Wohlfahrtsverband, hat ein Papier veröffentlicht.
Jetzt wissen wir: Bund, Länder und Städten reden darüber:
Wie werden Kinder und Jugendlich in Zukunft unterstützt?
Wie viel Unterstützung sollen Menschen mit Behinderungen in Zukunft bekommen ?

Das interne Papier zeigt viele Sparvorschläge.
Das macht uns Sorgen.
Denn weniger Unterstützung bedeutet oft weniger Selbstbestimmung.

Als Frauen mit Behinderungen betrifft uns das besonders .
Wir sind häufiger auf Unterstützung angewiesen und erleben öfter Gewalt oder finanzielle Unsicherheit.
Gekürzte Leistungen machen unseren Alltag schwieriger.

Wir sind in NRW an einem Dialog, also mehreren Gesprächen mit der Landesregierung beteiligt.
Das ist wichtig.
Aber wir erwarten, dass dabei die Rechte und Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen ernst genommen werden.

Wir sagen klar: Teilhabe und Gleichstellung dürfen nicht vom Sparen abhängig gemacht werden.

Ihr könnt die ganze Pressemitteilung hier lesen:

Internes Papier stellt Einsparungen über Selbstbestimmung
NRW-Netzwerk behinderter Frauen warnt vor Rückschritten bei Teilhabe und Gleichstellung

Düsseldorf und Münster, 23.04.2026 – Ein vom Paritätischen veröffentlichtes internes Diskussionspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zeigt, welche Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe derzeit diskutiert werden – mit möglichen Folgen für die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Aus Sicht des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW ist besonders problematisch, dass die Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Menschen kaum berücksichtigt werden.

„Frauen mit Behinderungen müssen in dieser Debatte konsequent mitgedacht werden – denn sie erleben besonders häufig Abhängigkeit, Gewalt und finanzielle Unsicherheit. Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe dürfen nicht unter Sparvorbehalt stehen“, sagt Gertrud Servos, Sprecherin des Netzwerks NRW.

Das Netzwerk ist in den Dialogprozess zur Zukunft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen eingebunden und bringt dort die Perspektiven von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein. Gleichzeitig zeigt das bekannt gewordene interne Papier, dass in den aktuellen Verhandlungen auch mit Beteiligung der Länder Einsparungen diskutiert werden, die einen Abbau von Selbstbestimmung in Kauf nehmen, während der Dialogprozess offiziell auf die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ausgerichtet ist.

Aus Sicht des Netzwerks führen viele der diskutierten Vorschläge zu massiven Einschränkungen bei Selbstbestimmung und Teilhabe. Die folgenden Beispiele zeigen exemplarisch, wie sich das auswirkt.

So siehst das Netzwerk in den Vorschlägen zur stärkeren Bündelung von Assistenzleistungen („Pooling“) einen Einschnitt in die individuelle Selbstbestimmung. Pooling kann nur in eng begrenzten Bereichen sinnvoll sein und muss sich an den individuellen Bedarfen der einzelnen Person orientieren. Was als effizient beschrieben wird, bedeutet in der Praxis oft, dass Menschen sich Unterstützung teilen müssen – auch dann, wenn sie nicht zu ihrem Leben passt. Individuelle Bedarfe geraten so ins Hintertreffen.

Auch Einschränkungen bei Schul- und Studienassistenz sieht das Netzwerk kritisch. Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für Erwerbsarbeit und ein selbstbestimmtes Leben. Einerseits wird mehr Teilhabe versprochen, gleichzeitig sollen genau die Unterstützungen eingeschränkt werden, die diese ermöglichen – das passt nicht zusammen.

„Effizienz darf nicht heißen, bei den Menschen zu sparen. Es geht um Teilhabe und Selbstbestimmung – nicht nur um Zahlen. Wer hier kürzt, schafft neue Probleme und am Ende höhere Kosten“, so Netzwerk-Sprecherinnen Claudia Seipelt-Holtmann.

Das Papier benennt Einsparpotenziale, sagt aber wenig über die Folgen. Menschen mit Behinderungen erscheinen darin vor allem als Kosten. Sie werden dabei nicht als wirtschaftlich aktive Menschen gesehen – als Arbeitnehmerinnen, Konsumentinnen oder auch als Arbeitgeberinnen, etwa von Assistenzkräften. Ihre Rechte und ihr Alltag kommen kaum vor. Vorschläge wie Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht bedeuten konkret, dass Menschen weniger selbst entscheiden können, wie und wo sie leben.

Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit haben gezeigt, wie schnell Selbstbestimmung verloren gehen kann – insbesondere für Frauen mit Behinderungen in Einrichtungen oder Werkstätten. Wo Unterstützung eingeschränkt oder standardisiert wird, steigen Abhängigkeiten und damit auch Risiken für Grenzverletzungen und Gewalt.

Kritisch bewertet das Netzwerk zudem mögliche Rückschritte bei Einkommen und Vermögen. Verbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz waren ein wichtiger Schritt. Eine Rücknahme würde vor allem Frauen mit Behinderungen wieder stärker in Armut und finanzielle Abhängigkeit drängen. Dabei ist es auch volkswirtschaftlich sinnvoller, Menschen in Arbeit zu bringen und Teilhabe zu ermöglichen, als sie dauerhaft auf Transferleistungen zu verweisen.

Auch in der Kinder- und Jugendhilfe zeigen sich problematische Entwicklungen. Viele Eltern von Kindern mit Behinderungen kämpfen sich durch Zuständigkeiten, Anträge und Widersprüche. Bisher ist es oft so, dass je nach Beeinträchtigung unterschiedliche Stellen zuständig sind. Das macht es für Familien schwer, sich zurechtzufinden. Viele haben deshalb lange dafür gekämpft, dass Leistungen aus einer Hand kommen. Wenn diese Entwicklung jetzt zurückgenommen wird, bleibt die Belastung für Familien bestehen.

„Der Dialogprozess bei uns in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Schritt, weil wir unsere Perspektiven einbringen können. Er muss aber offen geführt werden und sich daran messen lassen, ob er Selbstbestimmung sichert – oder ob Einsparungen im Vordergrund stehen. Wir erwarten, dass sich Nordrhein-Westfalen in den Verhandlungen klar für Lösungen einsetzt, die Teilhabe stärken. Gerade für Frauen mit Behinderungen hätte ein anderer Weg konkrete Folgen: mehr Abhängigkeit, weniger Schutz und geringere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben“, so Gertrud Servos.

Zugleich sieht das Netzwerk auch Ansätze für Verbesserungen, etwa beim barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs. Voraussetzung ist jedoch eine verlässliche und flächendeckende Umsetzung.

Das Netzwerk fordert Bund und Länder auf, die Auswirkungen ihrer Vorschläge auf Teilhabe und Gleichstellung systematisch zu prüfen. Politische Entscheidungen sind nur dann nachhaltig, wenn die Perspektiven der Betroffenen von Anfang an einbezogen werden.

Insbesondere Akteurinnen aus Gleichstellung und Gewaltschutz sind aufgerufen, sich als Verbündete einzubringen. „Einschränkungen von Unterstützungssystemen betreffen nicht nur die Behindertenpolitik. Sie berühren grundlegende Fragen von Gleichstellung, Schutz vor Gewalt und sozialer Gerechtigkeit.“

Teilhabe und Gleichstellung dürfen nicht unter Sparvorbehalt stehen – sie sind ein Maßstab für politische Entscheidungen und für die Qualität unserer Demokratie.