Das Bild zeigt eine Frau im Rollstuhl, die in einem Park sitzt und eine Unterhaltung mit einer anderen Frau führt, die in die Hocke gegangen ist. Die Frau im Rollstuhl trägt helle Kleidung und lächelt. Die andere Frau trägt einen Hut und einen blauen Pullover. Beide Frauen wirken entspannt und glücklich.

Wir überlegen, wir mischen uns ein und wir verbinden Menschen und Themen

Im Netzwerk NRW verstehen wir Inklusion und Selbstbestimmung als Querschnitts-Themen.

Das bedeutet, Frauen und Mädchen mit Behinderung brauchen überall Zugänge und Selbstbestimmung. Alle Bereiche im Leben sind für unsere genauso wichtig wie für alle anderen Menschen.

Alle Themen, mit denen wir im Netzwerk arbeiten, sind geprägt von Erfahrungen, Interessen und Barrieren von Netzwerk-Frauen.

Daraus haben sich mit der Zeit vier Schwerpunkte ergeben:

  • Arbeit und Inklusion.
  •  Inklusives Gesundheitssystem
  •  Barrierefreier Gewaltschutz.
  • Selbstbestimmung in der Freizeit

Aktuelles

Gewaltschutz verbessern für Frauen mit Behinderung

Das war: NRW vernetzt sich!
Gewaltschutz verbessern für Frauen mit Behinderung
 

  • NRW hat sich am 2. Juli für einen besseren Gewaltschutz vernetzt – und wie! Digital und inklusiv: Das Team vom Projekt „SiStaS vernetzt“ und vom „Netzwerk Gewaltschutz Inklusiv“ und 300 Teilnehmende haben daran gearbeitet, die Schutzlücke zu schließen. 18 Arbeitsgruppen und 780 Wortbeiträgen im digitalen Chat zeigen, wie lebhaft und inklusiv eine Online-Veranstaltung sein kann. Sie haben eine Menge an neuen Ideen und Kontakte gebrach
Sport für uns!

Der Infobrief zum Schwerpunkt Sport ist da. Wenn ihr ihn nicht schon per Post erhalten habt, könnt ihr ihn hier herunterladen.

Ein paar der Themen:

  • Netzwerk-Frauen stellen vor, welchen Sport sie treiben.
  • Wir stellen vor: Das sind die landesspiele der Special Olympics
  • Sport in der Selbsthilfegruppe
  • Beim Sport zuschauen – ohne Barrieren
  • Selbstbehauptung und WenDo-Ausbildung

Mehr Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Mädchen mit Behinderung

Berufswahl-Pass

Der Berufswahl-Pass bietet viele nützliche Infos, die euch bei eurer Berufswahl unterstützen. Zum Beispiel könnt ihr dort eure Stärken und Fähigkeiten eintragen, Adressen für Praktika eintragen und euch über verschiedene Ausbildungswege informieren. Außerdem gibt es auch Tipps zu Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen. Den Pass gibt es in Alltagssprache und in leichter Sprache, damit alle ihn gut verstehen können. Ihr könnt ihn hier in leichter Sprache herunterladen: https://berufswahlpass.de/…/bwp_leichte_sprache…

Gewaltschutz

Auch Frauen mit Behinderung dürfen keine Diskriminierungen bei der Polizei und bei Gericht erleben

Eine Frau mit Lernbehinderung hat beim Verfassungsgericht geklagt und recht bekommen.

Sonja M. (Name geändert) sagt, sie hat sexuelle Gewalt durch ihren Chef in der Werkstatt erlebt. Sie hat ihn angezeigt.
Dann musste sie mit Gutachter*innen sprechen.
Die Gutachter*innen haben gesagt: Sonja kann mit ihrer Lernbehinderung nicht vor Gericht aussagen.
Sonjas Anwältin hat gesagt: Die Gutachter*innen haben nicht genug Erfahrungen mit lernbehinderten Menschen und können das nicht entscheiden.
Das Gericht hat Sonjas Anzeige trotzdem abgelehnt.

Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung jetzt aber aufgehoben.
Es sagt: Das andere Gericht muss nochmal entscheiden.
Aber vorher muss besser geprüft werden, ob Sonja nicht doch als Zeugin aussagen kann.

Professorin Theresia Degener von Bodys hat Sonja beim Verfassungsgericht unterstützt.
Schon im letzten Jahr haben wir gemeinsam mit Bodys einen Fachtag zu „barrierefreie Zugänge zum Recht“ gemacht,
weil viele Frauen mit Behinderung und Gewalterfahrungen bessere Möglichkeiten brauchen, um sich gegen Täter*innen mithilfe von Polizei und Justiz zu wehren

Selbstbestimmung

Sozialpolitische Interessenvertretung und Gremienarbeit im Netzwerk NRW
Netzwerk-Sprecherinnen Gertrud Servos und Claudia Seipelt-Holtmann sitzen bei einer Anhörung im Landtag NRW. Beide Frauen schauen sich an und wirken in ein Gespräch vertieft. Vor ihnen auf dem Tisch stehen Namensschilder.

Das Netzwerk NRW setzt sich auf Basis von Artikel 3 des Grundgesetzes für die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein. Wichtige Begriffe sind Antidiskriminierung, Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Menschenrechte.

Unser Ziel ist es, die Politik und Gesellschaft auf die Barrieren und auf die Selbstbestimmung von uns als Frauen und Mädchen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung aufmerksam zu machen. Wir wollen Voraussetzungen schaffen, die eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Trotz gesetzlicher Fortschritte wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), gibt es weiterhin viele Barrieren und diskriminierende Strukturen. Frauen mit Behinderung erfahren doppelte Benachteiligung in Bereichen wie Beruf, Gesundheit und Familie.

Wir arbeiten in verschiedenen Gremien und Bündnissen, um die Interessen der Frauen zu vertreten, z.B.:

  • Beirat der Landesbehindertenbeauftragten NRW
  • Landesbehindertenrat
  • Gesundheitsnetzwerk NRW
  • Runder Tisch „Frauen in Not“ des Landtags NRW
  • Frauengipfel NRW
  • Patientenvertretung NRW
  • LAG SB NRW

Langfristig wollen wir das Konzept der Interessenvertretung in allen Kommunen und Gemeinden etablieren, um die Belange der Frauen direkt vor Ort zu berücksichtigen.