Im Austausch mit Gleichstellungsministerin Verena Schäffer haben wir in dieser Woche die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung im Gewaltschutz angesprochen. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, zu dem derzeit in Nordrhein-Westfalen ein Ausführungsgesetz erarbeitet wird.
Für uns ist klar: Die Entscheidungen, die jetzt getroffen werden, sind entscheidend dafür, ob Frauen und Mädchen mit Behinderung künftig Schutzangebote tatsächlich gleichberechtigt erreichen und nutzen können.
Der Austausch mit der Ministerin hat uns gezeigt, dass das Thema zunehmend ernst genommen wird. Das verstehen wir als wichtiges Signal – und zugleich als Auftrag, uns weiterhin für barrierefreie Schutzangebote für Frauen und Mädchen mit Behinderung einzusetzen.
Seit vielen Jahren beobachten wir als Netzwerk die Entwicklung barrierefreier Frauenhausangebote in NRW und recherchieren regelmäßig, wie zugänglich die bestehenden Schutzangebote wirklich sind. Unsere aktuelle Auswertung zeigt dabei eine Entwicklung, die uns Hoffnung macht:
Aktuell weisen 21 Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen barrierefreie Plätze aus. Gleichzeitig zeigt die Verteilung der Angebote, wie schwierig der Zugang für viele Frauen mit Behinderung weiterhin ist. Im Umkreis von 50 Kilometern um Münster werden derzeit lediglich vier Frauenhäuser mit barrierefreien Plätzen ausgewiesen, rund um Düsseldorf sind es neun. Gerade für Frauen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, können bereits 50 Kilometer eine große Hürde darstellen.
Im Umkreis von 100 Kilometern um Münster werden inzwischen 18 Frauenhäuser mit barrierefreien Plätzen angezeigt – doppelt so viele wie noch 2024. Diese Entwicklung ist ermutigend. Zugleich macht sie deutlich, dass viele Angebote nur über größere Distanzen erreichbar sind und damit für zahlreiche Frauen mit Behinderung praktisch schwer zugänglich bleiben.
Für Frauen mit Behinderung bedeutet das mehr als nur eine Zahl. Jeder zusätzlich erreichbare Schutzplatz kann bedeuten, Gewalt entkommen zu können, Sicherheit zu finden und Unterstützung zu erhalten.
Gleichzeitig sehen wir weiterhin große Unterschiede zwischen einem als „barrierefrei“ gekennzeichneten Angebot und tatsächlich umfassender Zugänglichkeit. Oft fehlen wichtige Informationen: Gibt es rollstuhlgerechte Sanitäranlagen? Können gehörlose Frauen unterstützt werden? Ist die Website barrierefrei? Können Frauen mit Pflege- oder Assistenzbedarf aufgenommen werden? Gerade in Krisensituationen brauchen Frauen schnelle, verlässliche und verständliche Informationen.
Netzwerk-Sprecherin Claudia Seipelt-Holtmann betont:
„Die Entwicklung der vergangenen zwei Jahre zeigt, dass Bewegung in das Thema kommt. Gleichzeitig erleben Frauen mit Behinderung noch immer zu oft, dass Schutzangebote für sie nicht erreichbar oder nicht ausreichend zugänglich sind.“
Besonders wichtig ist deshalb die derzeit im Auftrag der Landesregierung laufende Bedarfsanalyse. Sie soll die Grundlage für die zukünftige Entwicklungsplanung im Gewaltschutzsystem bilden.
Wir hoffen, dass dabei Barrierefreiheit von Anfang an verbindlich mitgedacht wird – nicht als Zusatz, sondern als selbstverständlicher Bestandteil eines Gewaltschutzsystems, das wirklich für alle Frauen erreichbar ist.