Netzwerk und NetzwerkBüroFrauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRWAuf einen Blick: Zwei Strukturen für ein gemeinsames Ziel |
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Das NetzwerkBüro wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und ist in Trägerschaft der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.
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Stellungnahme des NetzwerkBüros zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention
Die Verankerung der Frauenrechte in Art. 6 der UN -BRK ist von engagierten Frauen aus der Selbsthilfebewegung (allen voran Weibernetz e.V., die bundesweite politische Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung) hart erkämpft worden. Bis die Forderung der Konvention nach Inklusion und einer gesellschaftlichen Teilhabe für alle Menschen Realität geworden ist, geht der alltägliche Kampf und das Engagement der Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung weiter. Zu viele Themen sind noch unbearbeitet, der notwendige Abbau von Diskriminierungen von Frauen mit Behinderung ist noch nicht im öffentlichen Bewusstsein angekommen und die Themen von Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung sind in der Gesellschaft noch nicht präsent genug, um von echter Teilhabe für Alle sprechen zu können.
Wichtige Forderungen und Handlungsbedarfe finden Sie in der Stellungnahme des NetzwerkBüros zur Umsetzung der UN - BRK.
Stellungnahme zur Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention herunterladen
Nicht ohne uns!
Wer wir sind, was wir anbieten und für wen wir da sind, erfahren Sie in unserem Kurzinfo hier:
Anmerkung zum Sprachgebrauch
Grundsätzlich orientieren wir uns bei der Verwendung des Begriffes „Behinderung“ an der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO. Hier umfasst „Behinderung“ alle gesellschaftlichen Strukturen und Verhaltensweisen, die beeinträchtigten Menschen Lebensmöglichkeiten nehmen und ihre Lebensqualität einschränken. Die körperliche, seelische oder geistige Funktionseinschränkung selbst wird mit dem Begriff „Schädigung“ umschrieben.
Dieses Verständnis vorausgesetzt, greifen wir im Sinne der besseren Lesbarkeit unserer Texte auch auf alternative Formulierungen zurück: Gleich ob wir von „Frauen und Mädchen mit Behinderung“ oder von „behinderten Frauen und Mädchen“ sprechen – gemeint sind gesellschaftlich geschaffene Hindernisse infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung.