Projekte

  • LauterStarke FrauenProjekt zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und chronischer Erkrankung
  • Depressionen und psychosomatische Störungen bei Behinderung/chronischer Erkrankung als Thema im Fokus der SelbsthilfeDepressionen und psychosomatische Störungen bei Behinderung/chronischer Erkrankung im Fokus der Selbsthilfe unter genderspezifischen Aspekten

UN-Konvention / Inklusion

Doppelt diskriminiert hält besser! - Ein Fachtag

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln lädt am 30. Oktober 2018 ein zum Fachtag "Doppelt diskriminiert hält besser!" - Wege aus der doppelten Benachteiligung durch Öffnung und Zusammenarbeit der Behinderten- und Migrationsarbeit.

Behindertenarbeit und Migrationsarbeit berühren sich in vielen Fällen und können häufig voneinander profitieren. Um diese Symbiose zu beleuchten, Akteur*innen beider Felder miteinander zu vernetzen, fachlichen Input zu geben und konstruktive Diskussionen in Gang zu setzen, soll es auf dem Fachtag im Haus der Geschichte Bonn gehen.

Der Anmeldebogen sowie der Flyer zur Veranstaltung stehen hier zum Downloaden bereit. Anmeldeschluss ist der 26. September 2018. Anmeldung unter: anmeldung@ksl-koeln.de

BTHG-Kompass veröffentlicht

Fragen und Antworten zu Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
 
Wie sollen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Bedarfsermittlung formuliert werden? Wann ist ein Bedarfsermittlungsinstrument ICF-orientiert? Und wie verhalten sich Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zueinander? Diese und weitere Fragen haben Nutzer*innen im Rahmen der Fachdiskussion "Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung" an das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG gestellt.

Die Antworten zu diesen Fragen sind jetzt im BTHG-Kompass öffentlich einsehbar.

Inklusionsbotschafter*innen mit Behinderung gesucht

Der Behindertenverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) sucht im Rahmen eines Projektes weitere Inklusionsbotschafter*innen mit verschiedenen Behinderungen. Sie sollen anhand ihrer eigenen Erfahrungen und guter Beispiele aufzeigen, wie die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit die Inklusion vorangetrieben werden kann. Hierfür sollen sie auch eigene konkrete Projekte durchführen und sich für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen einsetzen. Anmeldeschluss ist der 05. März 2018.

Weitere Informationen zu dem Projekt gibt es hier:

Anschub - Ein Film über Inklusion von Förderschüler*innen in die Arbeitswelt

»Ich möchte nicht ausgegrenzt werden, weil ich diverse Einschränkungen habe. Ich möchte zeigen, dass ich trotz Einschränkungen was kann«, sagt Marcel, der bei der Wuppertaler Stadtsparkasse in der IT-Abteilung auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz arbeitet. Die Werkstatt der Lebenshilfe hatte ihn hierhin vermittelt, weil er sich dort in den Arbeitsanforderungen unterfordert fühlte.

Der Film des Medienprojektes Wuppertal thematisiert die Inklusion von Förderschüler*innen in die Arbeitswelt. Hierfür werden Schüler*innen der Abschlussstufe aus verschiedenen Förderschulen, ihre Lehrer*innen und auch Eltern interviewt und in berufsvorbereitenden Maßnahmen gezeigt. Daneben stehen drei ehemalige Förderschüler*innen, die nun – unterstützt – in verschiedenen Betrieben arbeiten bzw. in der Ausbildung sind: einer auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BIAP), einer als Koch in einem Inklusionsunternehmen und eine als Auszubildende auf dem ersten Arbeitsmarkt. In den Betrieben werden auch die Ausbilder*innen bzw. Chefs der Jugendlichen befragt. Außerdem wird das modellhaft arbeitende Netzwerk Anschub vorgestellt, das 2010 von drei Wuppertaler Schulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung gegründet wurde. Dem Netzwerk gehören heute auch Schulen des gemeinsamen Lernens, Fachstellen, Inklusionsunternehmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Unternehmerverbände, IHK und Betriebe des ersten Arbeitsmarktes etc. an.

Mehr Infos zu dem Film hier.

Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) in Münster lädt zur letzten Sitzung in diesem Jahr am Donnerstag, den 07. Dezember 2017 um 17.00 Uhr ins Stadtweinbaus ein. Themen werden u.a. der Katholikentag nächstes Jahr, Münster bekennt Farbe, Münster auf dem Weg zur inklusive Stadt etc. sein. Eingeladen sind alle Selbsthilfegruppen, Verbände, Vereine und Einrichtungen für und von Menschen mit Behinderungen in Münster.

Weitere Informationen sind der Einladung zu entnehmen.

Inklusionstage 2017

Am 04. und 05.12.2017 finden im bcc Berlin Congress Center die „Inklusionstagen 2017“ statt, die in diesem Jahr unter dem Motto „Inklusionstage – International“ stehen. 

Mehr Informationen und das Programm sind hier zu finden.

Netzwerktreffen zum inklusiven Auslandsengagement

Engagement für alle – und das weltweit! Dies ist das Ziel eines Modellprojekts, welches Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V. (bezev) zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung / Behinderung im Bereich des Auslandsengagements und der internationalen Freiwilligendienste durchführt.

Am 13.12.17  findet das Netzwerktreffen zum inklusiven Auslandsengagement in NRW statt.

Dabei werden Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung (und ihre Organisationen) über Möglichkeiten informiert, die sie haben, um sich im Ausland zu engagieren. Viele Einrichtungen, die Auslandsengagement und Freiwilligendienste anbieten, haben keine Erfahrung mit Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung, wollen aber inklusiv arbeiten und auch Freiwilligen mit Beeinträchtigung/Behinderung einen Freiwilligendienst anbieten. Das Netzwerktreffen bietet auch hier die Plattform, um Informationen zu sammeln, sich auszutauschen und zu netzwerken.

Mehr Informationen sind den Einladungen in Schwerer Sprache und Leichter Sprache zu entnehmen.

Empowerment

Die Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e. V. - ILS hat das Online-Handbuch „Empowerment für behinderte und chronisch kranke Menschen in der gesundheitlichen Selbsthilfe“ erstellt. Dabei wird erklärt, was Empowerment bedeutet, sowohl in der Theorie als auch mittels praxisbezogener Materialien. Mit dem Handbuch sollen Menschen ermutigt werden, sich dem Thema zu öffnen und den Empowerment-Ansatz in der Praxis erlebbar zu machen.

Das Online Handbuch ist unter www.handbuch-empowerment.de zu finden.

Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen

Für die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist es angesichts des Wahlergebnisses bei der Bundestagswahl wichtiger denn je, die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Dies gelte insbesondere auch für die Behindertenpolitik, denn die Geschichte habe leider gelehrt, dass behinderte Menschen sehr schnell Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden können und in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens heute immer noch sind.

Den gesamte Artikel weiterlesen auf: http://www.kobinet-nachrichten.org

Nichts über uns ohne uns

Am 17.11.2017 findet in Bad Sassendorf von 10:00 – 17:00 Uhr die Veranstaltung "Nichts über uns ohne uns! Mehr Beteiligung in den Kommunen verwirklichen!" statt.

Selbst zu Wort kommen – mitmischen und -reden – mitbestimmen – selbst entscheiden? In politische Prozesse vor Ort einbezogen sein? Für viele Menschen – insbesondere mit Behinderung – ist dies keine Selbstverständlichkeit, obwohl es in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) klar gefordert wird. Nach diesem soll die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen insbesondere bei Entscheidungsprozessen, bei der Gestaltung, der Umsetzung und bei der Überwachung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten realisiert werden. Obwohl es auf der kommunalen Ebene – dem „Ort der Beteiligung“ – immer mehr neue Beteiligungsformen und Möglichkeiten gibt, existieren immer noch Hindernisse, welche die Beteiligung erschweren. Dadurch ist die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen immer noch viel zu gering. Es braucht oftmals geeignete Partizipationsstrukturen, Ressourcen und eine entsprechende ‚Beteiligungskultur‘, sodass z.B. ein fehlender Wille oder die mangelnde Anerkennung der Vertretungsarbeit überwunden werden kann. Es besteht häufig auch die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen wieder zu „Objekten der Inklusion“ gemacht werden. Daher ist es dringend notwendig, Inklusion und Partizipation mit Betroffenen – den „Hauptakteur*innen“ – gemeinsam zu diskutieren, voranzutreiben, zu gestalten und sie dahingehend zu befähigen, so dass Menschen mit Behinderungen sich zunehmend beteiligen können.

Neben viel Raum für den Austausch über inklusive Beteiligungsprojekte soll die Veranstaltung insbesondere dazu dienen, Möglichkeiten und Chancen der gelingenden Beteiligung zu eröffnen. Ferner sollen persönliche Erfahrungswerte mit Blick auf Hürden aus Sicht von Expert*innen in eigener Sache in unterschiedlichen Strukturen eingefangen werden.

Mehr Infos unter: Nichts über uns ohne uns.pdf

Vielfalt fo(e)rdert

Publikation – Broschüre »Vielfalt fo(e)rdert«

Die neu erschienene Broschüre präsentiert Ergebnisse einer Online-Befragung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf nicht-heterosexuelle Menschen mit Behinderung. Im Rahmen des Projektes fand im Sommer 2016 eine Online-Befragung unter Mitarbeitenden sozialer Einrichtungen, insbesondere der Wohlfahrtsverbände statt. Zum einen wurden die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen, die LSBTTIQ sind, erfasst. Zum anderen wurde erfragt, ob Mitarbeiter*innen besondere Bedarfe für sich und im Umgang mit LSBTTIQ Menschen haben. Ergebnisse der Befragung wurden dokumentiert und Handlungsempfehlungen formuliert.

Weitere Infos unter: http://www.plus-mannheim.de/images/stories/Brosch_VIELFALT_FOERDERT_barrierefrei.pdf

Stellungnahme des NetzwerkBüros zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention

Die Verankerung der Frauenrechte in Art. 6 der UN -BRK ist von engagierten Frauen aus der Selbsthilfebewegung (allen voran Weibernetz e.V., die bundesweite politische Interessenvertretung von Frauen mit Behinderung) hart erkämpft worden. Bis die Forderung der Konvention nach Inklusion und einer gesellschaftlichen Teilhabe für alle Menschen Realität geworden ist, geht der alltägliche Kampf und das Engagement der Interessenvertretungen von Frauen mit Behinderung weiter. Zu viele Themen sind noch unbearbeitet, der notwendige Abbau von Diskriminierungen von Frauen mit Behinderung ist noch nicht im öffentlichen Bewusstsein angekommen und die Themen von Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung sind in der Gesellschaft noch nicht präsent genug, um von echter Teilhabe für Alle sprechen zu können.

Wichtige Forderungen und Handlungsbedarfe finden Sie in der Stellungnahme des NetzwerkBüros zur Umsetzung der UN - BRK.

Stellungnahme zur Umsetzung der UN–Behindertenrechtskonvention herunterladen

Präsentation zum Thema UN - Konvention

Betroffene melden sich zu Wort: Lautstarker Protest zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes

Ein Gesetzentwurf für Menschen mit Behinderung lässt als Konsequenz mehr Selbstbestimmung und echte Teilhabe erwarten. Diese Hoffnung von behinderten Frauen und Männern wird von dem vorliegenden Bundesteilhabegesetz - Entwurf zunichte gemacht. Unsere Bundeskolleginnen, die politische Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e.V. haben genauer hingeschaut und die frauenspezifischen Aspekte beleuchtet und ziehen das Fazit:

Die jetzige Vorlage des Bundesteilhabegesetzes bringt keine erkennbaren Fortschritte für die Lebensrealität von Frauen mit Behinderung!

Zur Stellungnahme des Weibernetz (PDF)

Zur Stellungnahme des Weibernetz (Word)

Auch die Frauen des Netzwerks Frauen und Mädchen mit Behinderung /chronischer Erkrankung NRW lehnen diesen Referentenentwurf des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) als völlig unzureichend ab.

Wir stehen mit unserem Protest nicht allein da. Viele weitere Fach- und Betroffenenverbände haben gemeinsame Kernforderungen formuliert, die unter folgendem Link nachzulesen sind:

http://www.weibernetz.de/gemeinsame_Kernforderungen.pdf

Handbuch Behindertenrechtskonvention Teilhabe als Menschenrecht - Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention haben Theresia Degener, langjährige Kooperationspartnerin des NetzwerkBüros und Elke Diehl ein Handbuch Behindertenrechtskonvention in der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben. Dieser Wegweiser für alle mit der Umsetzung der BRK befassten Akteur*innen will laut Herausgeberinnen einen Beitrag dazu leisten, die UN-BRK in der Mitte der Gesellschaft ankommen zu lassen.

Download des Handbuches und nähere Informationen unter:

http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/202216/handbuch-behindertenrechtskonvention

Eine Zusammenfassung aller Beiträge in Leichter Sprache und Gebärdensprache gibt es auch als DVD.

Zweite Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen

Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung

Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den zweiten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen verabschiedet.

Wie Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland leben, wie es um ihre Teilhabechancen in einzelnen Lebensbereichen bestellt ist und wo es noch Barrieren abzubauen gilt, das zeigt der vorliegende aktuelle Teilhabebericht. Er führt die Untersuchungen des Teilhabeberichts 2013 fort und beschreibt Entwicklungen der Teilhabe im Zeitraum von 2005 bis 2014. Insgesamt zeigt sich, dass die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in vielerlei Hinsicht noch immer eingeschränkt ist. 

Der gesamte Bericht steht unter BMAS-Zweiter Teilhabebericht zum Downloaden zur Verfügung.

Eine Gesellschaft für alle. nrw inklusiv. Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Erklärtes Ziel der UN - Behindertenrechtskonvention ist es, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten" (Zit. Aktionsplan der Landesregierung, S. 34). Auch das Land NRW macht sich auf den Weg, vielfältige Maßnahmen zu ergreifen, das Schlagwort INKLUSION mit Leben zu füllen und echte gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen voranzubringen. Der Katalog von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt jetzt vor.

Eine Gesellschaft für alle. Aktionsplan der Landesregierung unter http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf .

Die weitere Förderung des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung /chronischer Erkrankung NRW ist im Aktionsplan vorgesehen, um die "konsequente und systematische Berücksichtigung frauenspezifischer Belange in der Politik als Querschnittsaufgabe" (Zit. Aktionsplan der Landesregierung, S. 170) zu gewährleisten. Eine weitere Maßnahme des Aktionsplanes, die das NetzwerkBüro durchführen wird, ist das Modellprojekt: Genderkompetente Begleitung der Kommunen beim Aufbau einer kommunalen Vernetzungs- und Beteiligungsstruktur im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplanes.

Pressenotiz kobinet: Ideenschmiede für Inklusion in der Kommune

Laut einer Pressemitteilung von Ottmar Miles-Paul in den online kobinet-nachrichten kommt den Kommunen in NRW bei der Umsetzung der Inklusionsforderung der UN - BRK eine besondere Rolle zu. Ein Projekt "Inklusive Gemeinwesen planen" soll Städten und Gemeinden konkrete Umsetzungsempfehlungen geben.

Hier erfahren Sie mehr dazu.

Kommunale Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention - eine Herausforderung

Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention mehr und mehr in die öffentliche Diskussion eingegangen ist, findet auch in den Kommunen NRWs eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion statt. Das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW hat sein Büro in Münster, einer Stadt, die eine recht fortschrittliche Behindertenpolitik macht. Es gibt dort eine aktive Selbsthilfe und eine sehr engagierte Behindertenbeauftragte. Diese stellte in Kooperation mit dem NetzwerkBüro während einer Fachtagung des LVR "Gender inklusive? - Rechte von Frauen und Männern in der UN- Behindertenkonvention" einen Erfahrungsbericht  zur genderspezifischen Umsetzung der UN-Konvention vor.

Die dort veröffentlichte Präsentation finden Sie hier.

Inklusionslandkarte des Bundesbehindertenbeauftragten

Gelungene Beispiele praktischer Umsetzung von Inklusion im Sinne der UN - Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind auf der Inklusionslandkarte des Behindertenbeauftragten des Bundes zu finden. Laut der entsprechenden Homepage hat diese Art der Öffentlichkeitsarbeit folgende Ziele: Sie soll

  • Tipps zur praktischen Umsetzung von Inklusion geben,
  • zur Nachahmung anregen,
  • Interesse am Thema wecken und Bewusstsein bilden,
  • Mauern in den Köpfen durchbrechen und Barrieren überwinden,
  • die Arbeit von vielen Verbänden, Institutionen, Organisationen und einzelnen Personen würdigen und unterstützen, die Inklusion bereits leben.

Unter den Best-Practice- Beispielen findet sich auch der FSV Münster e.V.. Der Verein Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Sport hat bereits seit Jahren inklusive Sportkurse für Frauen und Mädchen jenseits von Leistungsdruck in seinem Angebot.

www.behindertenbeauftragter.de

www.fsv-muenster.de

Barrierefreies Wohnen für Frauen

Beginen-Wohnprojekte in NRW

Beginen hießen im Mittelalter Frauen, die entgegen den Moralvorstellungen weder heiraten noch ins Kloster gehen wollten. Damals landeten diese Frauen häufig auf dem Scheiterhaufen, heute schließen sich engagierte Frauen unter diesem Namen zu Wohnprojekten zusammen. Grundlegende Merkmale dieser Projekte sind:
•    Sie sind ausschließlich Frauen vorbehalten (Männer sind Gäste).
•    Sie bieten die Möglichkeit generationsübergreifender Wahlverwandtschaften von Frauen mit und ohne Kinder.
•    Gebaut und gewohnt wird unter Schonung der natürlichen Ressourcen (z. B. Energiesparkonzepte, car-sharing).
•    Leben in einer spirituellen (nicht kirchlich gebunden) Gemeinschaft in gegenseitiger Verantwortung.
In NRW gibt es z.Zt. acht Beginen-Wohnprojekte in Bielefeld, Essen (2), Dortmund, Köln, Münster und Schwerte (2), Bochum, Gelsenkirchen, Unna und Krefeld.

Näheres unter

www.dachverband-der-beginen.de

GENDER INKLUSIVE? Rechte von Frauen und Männern in der UN - Behindertenrechtskonvention, Fachtagung des LVR in Köln

Frauenrechte in der UN - Behindertenrechtskonvention

Die UN - Behindertenrechtskonvention benennt die Mehrfachdiskriminierung von Frauen mit Behinderung und fordert die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte v.a. bei den Themen Gesundheitsversorgung, Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie Gewaltschutz. Ein Fachtag des LVR (Landschaftsverband Rheinland) am 7.11.2011 zum Thema "GENDER INKLUSIVE? - Rechte von Frauen und Männern in der UN-Behindertenkonvention"diskutierte u.a. folgende Fragen: Wo sehen Menschen mit Behinderung selbst Handlungsbedarfe zur Umsetzung ihrer Rechte? und Wie ist der erste Entwurf der Bundesregierung für einen nationalen Aktionsplan aus geschlechtssensibler Perspektive zu bewerten? Das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW hat diese Veranstaltung mitgestaltet.

Eine besondere Freude war es uns, die jungen Frauen des HeilpädagogischenTherapie- und Förderzentrums St. Laurentius Warburg bei der Eröffnung der Ausstellung ihrer Fotowerkstatt "Brücke zum Selbst - Frau sein mit Behinderung" zu begleiten. Voller Freude und Stolz zeigten die Frauen und Mädchen einen Einblick in ihre Lebensräume und -träume.

Einladung zum Fachtag hier zum Download.

Einladung zur Ausstellungseröffnung hier zum Download

Zusammenleben in Vielfalt

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